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00Inhalt
01MOSE1
02MOSE2
03MOSE3
04MOSE4
05MOSE5
06JOSUA
07RICHTER
08RUTH
09SAMUEL1
10SAMUEL2
11KOENIGE1
12KOENIGE2
13CHRONIK1
14CHRONIK2
15ESRA
15NEHEMIA
16ESTER
17HIOB
18PSALME
19SPRUECHE
20PREDIGER
21HOHELIED
22JESAJA
23JEREMIA
24KLAGEL
25HESEKIEL
26DANIEL
27HOSEA
28JOEL
29AMOS
30OBADJA
31JONA
32MICHA
33NAHUM
34HABAKUK
35ZEFANJA
36HAGGAI
37SACHARJA
38MALEACHI
39JUDIT
40WEISHEIT
41TOBIAS
42BARUCH
43JESUSSIR
44MAKKAB1
45MAKKAB2
46STESTER
47STZUDAN
48GEBETMAN
99ERKLAER
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Die Bibel : 03MOSE3
Gesetz über Brandopfer
(vgl. Kap 6,1-6)

1:1 Und der HERR rief Mose und redete mit ihm aus der Stiftshütte und

sprach:

1:2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wer unter euch dem

HERRN ein Opfer darbringen will, der bringe es von dem Vieh, von

Rindern oder von Schafen und Ziegen.

1:3 Will er ein Brandopfer darbringen von Rindern, so opfere er ein

männliches Tier, das ohne Fehler ist, vor der Tür der Stiftshütte,

damit es ihn wohlgefällig mache vor dem HERRN,
Kap 17,4

1:4 und lege seine Hand auf den Kopf des Brandopfers, damit es ihn

wohlgefällig mache und für ihn Sühne schaffe.

1:5 Dann soll er das Rind schlachten vor dem HERRN, und die Priester,

Aarons Söhne, sollen das Blut herzubringen und ringsum an den Altar

sprengen, der vor der Tür der Stiftshütte ist.

1:6 Und er soll dem Brandopfer das Fell abziehen und es in seine Stücke

zerlegen.
Kap 7,8

1:7 Und die Priester, Aarons Söhne, sollen ein Feuer auf dem Altar

machen und Holz oben darauf legen

1:8 und sollen die Stücke samt dem Kopf und dem Fett auf das Holz legen,

das über dem Feuer auf dem Altar liegt.

1:9 Die Eingeweide aber und die Schenkel soll er mit Wasser waschen, und

der Priester soll das alles auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.

Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für

den HERRN.
1. Mose 8,21; 2. Mose 29,18

1:10 Will er aber von Schafen oder Ziegen ein Brandopfer darbringen, so

opfere er ein männliches Tier, das ohne Fehler ist.

1:11 Und er schlachte es an der Seite des Altars nach Norden zu vor dem

HERRN. Und die Priester, Aarons Söhne, sollen das Blut ringsum an

den Altar sprengen.

1:12 Und er zerlege es in seine Stücke, und der Priester soll sie samt

dem Kopf und dem Fett auf das Holz über dem Feuer legen, das auf dem

Altar ist.

1:13 Aber die Eingeweide und die Schenkel soll er mit Wasser waschen, und

der Priester soll das alles auf dem Altar opfern und in Rauch

aufgehen lassen. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum

lieblichen Geruch für den HERRN.

1:14 Will er aber von Vögeln dem HERRN ein Brandopfer darbringen, so

bringe er's von Turteltauben oder andern Tauben.

1:15 Und der Priester soll's zum Altar bringen und ihm den Kopf abknicken

und - er soll es ja auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen - das

Blut ausbluten lassen an der Wand des Altars.

1:16 Und den Kropf mit seinem Inhalt soll man neben dem Altar nach Osten

zu auf den Aschenhaufen werfen

1:17 und soll seine Flügel einreißen, aber nicht abbrechen. Und so soll's

der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen auf dem Holz

über dem Feuer. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum

lieblichen Geruch für den HERRN.
Gesetz über Speisopfer
(vgl. Kap 6,7-11)

2:1 Wenn jemand dem HERRN ein Speisopfer darbringen will, so soll es

von feinstem Mehl sein, und er soll Öl darauf gießen und Weihrauch

darauf legen
(1-3) Kap 7,10; 4. Mose 15,4

2:2 und es bringen zu den Priestern, Aarons Söhnen. Und der Priester

soll eine Handvoll nehmen von dem Mehl und Öl samt dem ganzen

Weihrauch und es als Gedenkopfer in Rauch aufgehen lassen auf dem

Altar als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.

2:3 Das übrige aber vom Speisopfer soll Aaron und seinen Söhnen gehören

als ein Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.

Kap 6,22

2:4 Willst du aber als Speisopfer etwas im Ofen Gebackenes darbringen,

so nimm Kuchen von feinstem Mehl, ungesäuert, mit Öl vermengt, oder

ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen.
(4-10) Kap 7,9

2:5 Ist aber dein Speisopfer etwas auf der Pfanne Gebackenes, so soll's

von ungesäuertem Mehl sein, mit Öl vermengt,

2:6 und du sollst es in Stücke zerteilen und Öl darauf gießen. Das ist

ein Speisopfer.

2:7 Ist aber dein Speisopfer etwas im Tiegel Bereitetes, so sollst du es

von feinstem Mehl mit Öl machen

2:8 und sollst das Speisopfer, das du davon bereitet hast, dem HERRN

darbringen und sollst es zu dem Priester bringen, und der soll damit

zu dem Altar treten.

2:9 Und der Priester soll von dem Speisopfer das Gedenkopfer abheben und

in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als ein Feueropfer zum

lieblichen Geruch für den HERRN.

2:10 Das übrige aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören als ein

Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.

2:11 Alle Speisopfer, die ihr dem HERRN opfern wollt, sollt ihr ohne

Sauerteig machen; denn weder Sauerteig noch Honig sollt ihr dem

HERRN zum Feueropfer in Rauch aufgehen lassen.

2:12 Als Erstlingsgabe mögt ihr sie dem HERRN bringen; aber auf den

Altar sollen sie nicht kommen zum lieblichen Geruch.

4. Mose 18,12-13; 2. Chr 31,5

2:13 Alle deine Speisopfer sollst du salzen, und dein Speisopfer soll

niemals ohne Salz des Bundes deines Gottes sein; bei allen deinen

Opfern sollst du Salz darbringen.
4. Mose 18,19; 2. Chr 13,5

2:14 Willst du aber ein Speisopfer dem HERRN darbringen von den ersten

Früchten, so sollst du Ähren am Feuer rösten, die Körner zerstoßen

und darbringen als das Speisopfer deiner ersten Früchte

5. Mose 26,2-11

2:15 und sollst Öl darauf tun und Weihrauch darauf legen. Das ist ein

Speisopfer.

2:16 Und der Priester soll das Gedenkopfer von dem Zerstoßenen und vom Öl

mit dem ganzen Weihrauch in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer

für den HERRN.
Gesetz über Dankopfer
(vgl. Kap 7,11-21; 7,28-34)

3:1 Ist aber sein Opfer ein Dankopfer und will er ein Rind darbringen,

es sei ein männliches oder ein weibliches, so soll er vor dem HERRN

ein Tier opfern, das ohne Fehler ist.

3:2 Und er soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es

schlachten vor der Tür der Stiftshütte. Und die Priester, Aarons

Söhne, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.

3:3 Und er soll von dem Dankopfer dem HERRN ein Feueropfer darbringen,

nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den

Eingeweiden,

3:4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und

den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen.

3:5 Und Aarons Söhne sollen es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar

zum Brandopfer auf dem Holz, das über dem Feuer liegt, als ein

Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.

3:6 Will er aber dem HERRN ein Dankopfer vom Kleinvieh darbringen, es

sei ein männliches oder ein weibliches Tier, so soll es ohne Fehler

sein.

3:7 Ist es ein Lamm, so soll er's vor den HERRN bringen

3:8 und soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es

schlachten vor der Stiftshütte. Und die Söhne Aarons sollen sein

Blut ringsum an den Altar sprengen.

3:9 Und er soll von dem Dankopfer dem HERRN ein Feueropfer darbringen,

nämlich sein Fett, den ganzen Fettschwanz, vom Rückgrat abgelöst,

dazu das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den

Eingeweiden,

3:10 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und

den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen.

3:11 Und der Priester soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als

Feueropferspeise für den HERRN.

3:12 Ist aber sein Opfer eine Ziege, so bringe er sie vor den HERRN

3:13 und lege seine Hand auf ihren Kopf und schlachte sie vor der

Stiftshütte. Und die Söhne Aarons sollen das Blut ringsum an den

Altar sprengen.

3:14 Und er soll davon sein Opfer darbringen, ein Feueropfer für den

HERRN, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett

an den Eingeweiden,

3:15 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und

den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen.

3:16 Und der Priester soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als

Feueropferspeise zum lieblichen Geruch. Alles Fett ist für den

HERRN.

3:17 Das sei eine ewige Ordnung für eure Nachkommen, überall, wo ihr

wohnt, daß ihr weder Fett noch Blut esset.

Kap 7,23; 7,26; 17,10-14; 1. Mose 9,4; 5. Mose 12,16; 12,23

Apg 15,20; 15,29
Gesetz über Sündopfer
4:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

4:2 Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn jemand aus Versehen gegen

irgendein Gebot des HERRN sündigte und täte, was er nicht tun

sollte:

4:3 wenn etwa der Priester, der gesalbt ist, sündigte, so daß er eine

Schuld auf das Volk brächte, so soll er für seine Sünde, die er

getan hat, einen jungen Stier darbringen, der ohne Fehler ist, dem

HERRN zum Sündopfer.

4:4 Und er soll den Stier vor die Tür der Stiftshütte bringen vor den

HERRN und seine Hand auf den Kopf des Stieres legen und ihn

schlachten vor dem HERRN.

4:5 Und der Priester, der gesalbt ist, soll vom Blut des Stieres nehmen

und es in die Stiftshütte bringen

4:6 und soll seinen Finger in das Blut tauchen und damit siebenmal

sprengen vor dem HERRN, an den Vorhang im Heiligen.

Kap 9,9

4:7 Und soll vor dem HERRN etwas von dem Blut an die Hörner des

Räucheraltars tun, der in der Stiftshütte steht, und alles andere

Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der

Stiftshütte steht.
2. Mose 30,1; 30,6; 2. Mose 40,6

4:8 Und alles Fett des Sündopfers soll er abheben, nämlich das Fett, das

die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,

4:9 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und

den Lappen an der Leber, an den Nieren abgelöst,

4:10 gleichwie man es abhebt vom Rind beim Dankopfer, und soll es in

Rauch aufgehen lassen auf dem Brandopferaltar.

4:11 Aber das Fell des Stieres mit allem Fleisch samt Kopf und Schenkeln

und die Eingeweide und den Mist,
(11 und 12) Kap 8,17

4:12 das soll er alles hinaustragen aus dem Lager an eine reine Stätte,

wo man die Asche hinschüttet, und soll's verbrennen auf dem Holz mit

Feuer.
Kap 6,4

4:13 Wenn aber die ganze Gemeinde Israel aus Versehen sich versündigte

und die Tat vor ihren Augen verborgen wäre, wenn sie gegen irgendein

Gebot des HERRN gehandelt hätten, was sie nicht tun sollten, und so

sich verschuldet hätten,
(13-21) 4. Mose 15,22-26

4:14 und sie würden danach ihrer Sünde inne, die sie getan hätten, so

sollen sie einen jungen Stier darbringen als Sündopfer und vor die

Tür der Stiftshütte stellen.

4:15 Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände auf seinen Kopf

legen vor dem HERRN und den Stier schlachten vor dem HERRN.

4:16 Und der Priester, der gesalbt ist, soll Blut von dem Stier in die

Stiftshütte bringen

4:17 und mit seinem Finger hineintauchen und siebenmal sprengen vor dem

HERRN, an den Vorhang.

4:18 Und er soll etwas von dem Blut an die Hörner des Altars tun, der vor

dem HERRN steht in der Stiftshütte, und alles andere Blut an den Fuß

des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte steht.

4:19 All sein Fett aber soll er abheben und auf dem Altar in Rauch

aufgehen lassen

4:20 und soll mit dem Stier tun, wie er mit dem Stier des Sündopfers

getan hat. So soll der Priester die Sühnung für sie vollziehen, und

ihnen wird vergeben.

4:21 Und er soll den Stier hinaus vor das Lager tragen und verbrennen,

wie er den vorigen Stier verbrannt hat. Das ist das Sündopfer der

Gemeinde.
Vers 11 und 12

4:22 Wenn aber ein Stammesfürst sündigt und aus Versehen irgend etwas

gegen des HERRN, seines Gottes, Gebote tut, was er nicht tun sollte,

und so sich verschuldet

4:23 und wird seiner Sünde inne, die er getan hat, so soll er zum Opfer

bringen einen Ziegenbock ohne Fehler

4:24 und seine Hand auf den Kopf des Bockes legen und ihn schlachten an

der Stätte, wo man die Brandopfer schlachtet vor dem HERRN; es ist

ein Sündopfer.

4:25 Da soll dann der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut des

Sündopfers nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars tun und

das andere Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen.

4:26 Und all sein Fett soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen

gleichwie das Fett des Dankopfers. So soll der Priester die Sühnung

für ihn vollziehen, und ihm wird vergeben.

4:27 Wenn aber sonst jemand aus dem Volk aus Versehen sündigt, daß er

gegen irgendeines der Gebote des HERRN handelt, was er nicht tun

sollte, und so sich verschuldet
(27 und 28) 4. Mose 15,27-28

4:28 und seiner Sünde innewird, die er getan hat, so soll er zum Opfer

eine Ziege bringen ohne Fehler für die Sünde, die er getan hat,

4:29 und soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und es

schlachten an der Stätte des Brandopfers.

4:30 Und der Priester soll mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen

und an die Hörner des Brandopferaltars tun und alles andere Blut an

den Fuß des Altars gießen.

4:31 All sein Fett aber soll er abheben, wie man das Fett des Dankopfers

abhebt, und soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum

lieblichen Geruch für den HERRN. So soll der Priester die Sühnung

für ihn vollziehen, und ihm wird vergeben.
Kap 3,14-15

4:32 Will er aber ein Schaf zum Sündopfer bringen, so bringe er ein

weibliches, das ohne Fehler ist,

4:33 und lege seine Hand auf den Kopf des Sündopfers und schlachte es zum

Sündopfer an der Stätte, wo man die Brandopfer schlachtet.

4:34 Und der Priester soll mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen

und an die Hörner des Brandopferaltars tun und alles andere Blut an

den Fuß des Altars gießen.

4:35 Aber all sein Fett soll er abheben, wie man das Fett vom Schaf des

Dankopfers abhebt, und soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen

lassen als Feueropfer für den HERRN. So soll der Priester die

Sühnung für ihn vollziehen für die Sünde, die er getan hat, und ihm

wird vergeben.

5:1 Wenn jemand damit sündigt, daß er den Fluch aussprechen hört und

Zeuge ist, weil er es gesehen oder erfahren hat, es aber nicht

anzeigt und so sich verschuldet;

Bei einem ungeklärten Verbrechen wurden verflucht: der unbekannte

Täter und alle, die als Mitwisser ihr Zeugnis zurückhalten (Ri 17,2;

Spr 29,24).

5:2 oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas von einem

unreinen Wild oder Vieh oder Gewürm, und wußte es nicht und wird's

inne und hat sich so verschuldet;
Kap 11,24

5:3 oder wenn er einen Menschen in dessen Unreinheit anrührt, in

irgendeiner Unreinheit, womit der Mensch unrein werden kann, und

wußte es nicht und wird's inne und hat sich so verschuldet;

4. Mose 19,13; 19,20

5:4 oder wenn jemand schwört, daß ihm über die Lippen fährt, er wolle

Schaden oder Gutes tun, wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren

mag, und er bedachte es nicht und er wird's inne und hat sich so

oder so schuldig gemacht:

5:5 wenn's also geschieht, daß er sich so oder so schuldig gemacht hat,

so soll er bekennen, womit er gesündigt hat,
Kap 16,21; 4. Mose 5,7; Jos 7,20

5:6 und soll als Buße für diese seine Sünde, die er getan hat, dem HERRN

darbringen von der Herde ein Muttertier, Schaf oder Ziege, zum

Sündopfer, daß der Priester die Sühnung für ihn vollziehe wegen

seiner Sünde.

5:7 Vermag er aber nicht ein Schaf zu geben, so bringe er dem HERRN für

seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei andere

Tauben, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,

5:8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste als Sündopfer

darbringen und ihr den Kopf abknicken hinter dem Genick und nicht

ganz abtrennen,

5:9 und er sprenge etwas von dem Blut des Sündopfers an die Seite des

Altars und lasse das übrige Blut ausbluten am Fuße des Altars; es

ist ein Sündopfer.

5:10 Die andere Taube aber soll er als Brandopfer darbringen der Ordnung

gemäß. So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen wegen

seiner Sünde, die er getan hat, und ihm wird vergeben.

5:11 Vermag er aber auch nicht zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben

zu geben, so bringe er für seine Sünde als sein Opfer ein Zehntel

Scheffel feinstes Mehl als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl

darauf gießen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer.

5:12 Und er soll es zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine

Handvoll davon nehmen als Gedenkopfer und in Rauch aufgehen lassen

auf dem Altar zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Sündopfer.

5:13 So soll der Priester wegen seiner Sünde, die er in einem jener Fälle

getan hat, die Sühnung für ihn vollziehen, und ihm wird vergeben.

Und das übrige soll dem Priester gehören wie beim Speisopfer.

Kap 2,3
Vom Schuldopfer
(vgl. Kap 7,1-10)
5:14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

5:15 Wenn jemand sich vergreift und aus Versehen sich versündigt an dem,

was dem HERRN geweiht ist, so soll er für seine Schuld dem HERRN

einen Widder ohne Fehler von der Herde bringen, nach deiner

Schätzung zwei Silberstücke wert nach dem Gewicht des Heiligtums,

als Schuldopfer.

5:16 Dazu soll er, was er gesündigt hat an dem Geweihten, erstatten und

den fünften Teil hinzufügen und es dem Priester geben. Der soll die

Sühnung für ihn vollziehen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird

ihm vergeben.
Vers 23 und 24; Kap 22,14; 27,13

5:17 Wenn jemand sündigt und handelt gegen irgendein Gebot des HERRN, was

er nicht tun sollte, und hat es nicht gewußt und versündigt sich und

lädt eine Schuld auf sich,

5:18 so soll er zum Priester einen Widder bringen von der Herde, ohne

Fehler, nach deiner Schätzung als Schuldopfer. Der soll die Sühnung

für ihn vollziehen für das, was er versehen hat, ohne daß er es

wußte, so wird ihm vergeben.

5:19 Das ist ein Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN.

5:20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
Abweichende Verszählung statt 5,20-26: 6,1-17.

5:21 Wenn jemand sündigte und sich damit an dem HERRN vergriffe, daß er

seinem Nächsten ableugnet, was ihm dieser anvertraut hat oder was

ihm zu treuer Hand gegeben ist oder was er mit Gewalt genommen oder

mit Unrecht an sich gebracht hat,
(21-26) 4. Mose 5,6-8

5:22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und

einen falschen Eid schwört über irgend etwas, worin ein Mensch gegen

seinen Nächsten Sünde tut:

5:23 wenn es so geschieht, daß er sündigt und sich verschuldet, so soll

er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich

gebracht oder was ihm anvertraut war oder was er gefunden hatte

Hes 33,15

5:24 oder worüber er den falschen Eid geschworen hat; das soll er alles

ganz wiedergeben und darüber hinaus den fünften Teil. Dem soll er's

geben, dem es gehört, an dem Tag, wenn er sein Schuldopfer

darbringt.

5:25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN einen Widder ohne Fehler von

der Herde zu dem Priester bringen nach deiner Schätzung als

Schuldopfer.

5:26 So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen vor dem HERRN,

und ihm wird alles vergeben, was er getan und womit er sich

verschuldet hat.
Von Brand-, Speis- und Sündopfern
6:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
Abweichende Verszählung statt 6,1-23: 6,8-30.

6:2 Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz

über das Brandopfer. Das Brandopfer soll bleiben auf dem Herd des

Altars die ganze Nacht bis zum Morgen, und es soll des Altars Feuer

brennend darauf erhalten werden.
Kap 1,1-17

6:3 Und der Priester soll sein leinenes Gewand anziehen und die

leinenen Beinkleider für seine Blöße und soll die Asche wegnehmen,

die das Feuer des Brandopfers auf dem Altar gemacht hat, und soll

sie neben den Altar schütten
2. Mose 28,42

6:4 und soll danach seine Kleider ausziehen und andere Kleider anziehen

und die Asche hinaustragen aus dem Lager an eine reine Stätte.

Kap 4,12

6:5 Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nie verlöschen. Der

Priester soll alle Morgen Holz darauf anzünden und oben darauf das

Brandopfer zurichten und das Fett der Dankopfer oben darauf in Rauch

aufgehen lassen.

6:6 Ständig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nie verlöschen.

6:7 Und dies ist das Gesetz des Speisopfers. Aarons Söhne sollen es

bringen vor den HERRN an den Altar.
Kap 2,1-16

6:8 Es soll einer abheben eine Handvoll vom Mehl des Speisopfers und vom

Öl und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und

soll's in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum lieblichen Geruch

als Gedenkopfer für den HERRN.

6:9 Das übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren; sie sollen

es ungesäuert essen an heiliger Stätte im Vorhof der Stiftshütte.

6:10 Sie sollen es nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Anteil,

den ich ihnen gegeben habe von meinen Feueropfern. Es ist ein

Hochheiliges gleichwie das Sündopfer und das Schuldopfer.

6:11 Wer männlich ist unter den Nachkommen Aarons, der soll's essen. Das

sei ein ewiges Anrecht für eure Nachkommen an den Feueropfern des

HERRN. Wer sie anrührt, soll dem Heiligtum gehören.

6:12 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

6:13 Dies soll das Opfer Aarons und seiner Söhne sein, das sie dem HERRN

opfern sollen am Tage ihrer Salbung: ein Zehntel Scheffel feinstes

Mehl, das tägliche Speisopfer, die eine Hälfte morgens, die andere

abends.
Kap 7,37; 2. Mose 29,1-37

6:14 In der Pfanne sollst du es mit Öl bereiten; durchgeröstet sollst du

es herbeibringen, und in Stücke gebrochen sollst du es opfern zum

lieblichen Geruch für den HERRN.

6:15 Und der Priester, der unter Aarons Söhnen an seiner Statt gesalbt

wird, soll solches tun. Das ist ein ewiges Anrecht des HERRN. Als

Ganzopfer soll es verbrannt werden;

6:16 denn jedes Speisopfer eines Priesters soll als Ganzopfer verbrannt

und nicht gegessen werden.
6:17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

6:18 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des

Sündopfers. An der Stätte, wo du das Brandopfer schlachtest, sollst

du auch das Sündopfer schlachten vor dem HERRN. Es ist ein

Hochheiliges.
Kap 4,1-35

6:19 Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es essen an heiliger

Stätte im Vorhof der Stiftshütte;

6:20 wer das Fleisch des Opfers anrührt, soll dem Heiligtum gehören. Und

wer von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte

Stück waschen an heiliger Stätte.

6:21 Und den irdenen Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen.

Ist's aber ein kupferner Topf, so soll man ihn scheuern und mit

Wasser spülen.

6:22 Wer männlich ist in den Familien der Priester, darf davon essen; es

ist ein Hochheiliges.

6:23 Aber von allen Sündopfern, von deren Blut etwas in die Stiftshütte

gebracht worden ist, um die Sühnung zu vollziehen im Heiligen, soll

man nichts essen, sondern sie mit Feuer verbrennen.

Weitere Opfergesetze

7:1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Es ist ein Hochheiliges.

Kap 5,14-26

7:2 An der Stätte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das

Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen.

Kap 1,3; 1,5

7:3 Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett,

das die Eingeweide bedeckt,
(3 und 4) Kap 3,9-10

7:4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und

den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen.

7:5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum

Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer.

7:6 Wer männlich ist unter den Priestern, soll das essen an heiliger

Stätte; es ist ein Hochheiliges.

7:7 Wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; für beide soll

ein und dasselbe Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehören, der

damit die Sühnung vollzieht.

7:8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das Fell des

Brandopfers gehören, das er geopfert hat.
Kap 1,6

7:9 Und alle Speisopfer, die im Ofen oder im Tiegel oder in der Pfanne

gebacken sind, sollen dem Priester gehören, der sie opfert

Kap 2,4-5; 2,7

7:10 Aber alle Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen

allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem andern.

Kap 2,1-3

7:11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert.

Kap 3,1-17

7:12 Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie außer dem

Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, und

ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und feinstes Mehl,

durchgerührt, als Kuchen mit Öl vermengt.
(12-15) Kap 19,5-8; 22,29-30

7:13 Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von

gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer,

7:14 und zwar sollen sie je ein Teil als Opfergabe für den HERRN

darbringen; es soll dem Priester gehören, der das Blut des

Dankopfers sprengt.

7:15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage

gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts

übriggelassen werden bis zum Morgen.

7:16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an

demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas

übrigbleibt, darf man's am andern Tage essen.

7:17 Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch übrig ist, soll

mit Feuer verbrannt werden.

7:18 Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten

Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefällig sein, und

dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden,

sondern es wird ein Greuel sein; und wer davon ißt, der lädt eine

Schuld auf sich.

7:19 Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist,

soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Jeder, der

rein ist, darf vom Opferfleisch essen.

7:20 Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN

gehört, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden

aus seinem Volk.

7:21 Und wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, es sei

ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst ein Greuel

ist, und dann vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN gehört,

der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.
7:22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

7:23 Rede mit den Israeliten und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von

Stieren, Schafen und Ziegen.
Kap 3,17

7:24 Das Fett von gefallenen und zerrissenen Tieren dürft ihr zwar zu

allerlei benutzen; aber essen dürft ihr's nicht.
2. Mose 22,30

7:25 Denn wer das Fett ißt von solchen Tieren, von denen man dem HERRN

Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

7:26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln,

überall, wo ihr wohnt.

7:27 Jeder, der Blut ißt, wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

7:28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

7:29 Rede mit den Israeliten und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer

darbringen will, der soll herzubringen, was vom Dankopfer dem HERRN

gehört.

7:30 Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer für den

HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als

ein Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN.
2. Mose 29,24

7:31 Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem

Altar, aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

7:32 Und die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben zum Hebopfer von

ihren Dankopfern.
Kap 9,21

7:33 Wer von Aarons Söhnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert,

dem soll die rechte Keule gehören als sein Anteil.

7:34 Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme

ich von den Israeliten, von ihren Dankopfern, und gebe sie dem

Priester Aaron und seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den

Israeliten.

7:35 Das ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des

HERRN, der ihnen bestimmt wurde an dem Tage, da der HERR sie sich

nahen ließ, damit sie seine Priester seien,

7:36 der Anteil, von dem der HERR an dem Tage, da er sie salbte, gebot,

daß er ihnen gegeben werden sollte von den Israeliten als ewiges

Anrecht bei allen ihren Nachkommen.

7:37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers,

des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers,

7:38 wie der HERR es Mose gebot auf dem Berge Sinai an dem Tage, da er

den Israeliten befahl, ihre Opfer dem HERRN zu opfern in der Wüste

Sinai.
Mose weiht Aaron und seine Söhne zum Priesteramt
(vgl. 2. Mose 29,1-37)
8:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

8:2 Nimm Aaron und seine Söhne und die Kleider und das Salböl und den

jungen Stier zum Sündopfer, die beiden Widder und den Korb mit

ungesäuertem Brot
(2-5) 2. Mose 28,39-43

8:3 und versammle die ganze Gemeinde vor der Tür der Stiftshütte.

8:4 Mose tat, wie ihm der HERR geboten hatte, und versammelte die

Gemeinde vor der Tür der Stiftshütte

8:5 und sprach zu ihnen: Dies ist's, was der HERR geboten hat zu tun.

8:6 Und Mose ließ herzutreten Aaron und seine Söhne und wusch sie mit

Wasser

8:7 und legte ihm das leinene Gewand an und gürtete ihn mit dem Gürtel

und zog ihm das Obergewand an und tat ihm den Priesterschurz um und

gürtete ihn mit dem Gurt des Schurzes.

8:8 Dann tat er ihm die Brusttasche an und legte in die Tasche die Lose

»Licht und Recht«
2. Mose 28,30

8:9 und setzte ihm den Kopfbund auf sein Haupt und befestigte an dem

Kopfbund vorn das goldene Stirnblatt, den heiligen Reif, wie der

HERR es Mose geboten hatte.
2. Mose 28,36-38; 39,30

8:10 Und Mose nahm das Salböl und salbte das Heiligtum und alles, was

darin war, und weihte es;
2. Mose 30,25-26

8:11 er sprengte damit siebenmal an den Altar und salbte den Altar mit

all seinem Gerät und das Becken mit seinem Gestell, daß alles

geweiht würde.

8:12 Und er goß von dem Salböl auf Aarons Haupt und salbte ihn, daß er

geweiht würde,

8:13 und brachte herzu Aarons Söhne und zog ihnen das leinene Gewand an

und gürtete sie mit dem Gürtel und setzte ihnen hohe Mützen auf, wie

ihm der HERR geboten hatte.

8:14 Und er ließ herzuführen den Stier zum Sündopfer. Und Aaron und

seine Söhne legten ihre Hände auf seinen Kopf.
Kap 4,1-12

8:15 Und Mose schlachtete ihn und nahm das Blut und tat es mit seinem

Finger ringsum auf die Hörner des Altars und entsündigte den Altar

und goß das Blut an den Fuß des Altars und weihte ihn, indem er ihn

entsühnte.

8:16 Und er nahm alles Fett am Eingeweide, den Lappen an der Leber und

die beiden Nieren mit dem Fett daran und ließ es in Rauch aufgehen

auf dem Altar.

8:17 Aber den Stier mit seinem Fell, dem Fleisch und dem Mist verbrannte

er mit Feuer draußen vor dem Lager, wie ihm der HERR geboten hatte.

8:18 Und er brachte herzu den einen Widder zum Brandopfer. Und Aaron und

seine Söhne legten ihre Hände auf seinen Kopf.
Kap 1,10-13

8:19 Und Mose schlachtete ihn und sprengte das Blut ringsum an den Altar,

8:20 zerlegte den Widder in seine Stücke und verbrannte den Kopf, die

Stücke und das Fett

8:21 und wusch die Eingeweide und Schenkel mit Wasser und ließ dann den

ganzen Widder in Rauch aufgehen auf dem Altar. Das war ein

Brandopfer zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN, wie

ihm der HERR geboten hatte.

8:22 Er brachte auch herzu den andern Widder zum Einsetzungsopfer. Und

Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf seinen Kopf.

8:23 Und Mose schlachtete ihn und nahm von seinem Blut und tat es Aaron

auf sein rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand

und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

8:24 Und er brachte herzu Aarons Söhne und tat von dem Blut auf ihr

rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf

die große Zehe ihres rechten Fußes und sprengte das Blut ringsum an

den Altar.
Kap 17,11

8:25 Und er nahm das Fett und den Fettschwanz und alles Fett am

Eingeweide und den Lappen an der Leber, die beiden Nieren mit dem

Fett daran und die rechte Keule;

8:26 dazu nahm er von dem Korb mit dem ungesäuerten Brot, der vor dem

HERRN stand, einen ungesäuerten Kuchen und einen Brotkuchen mit Öl

und einen Fladen und legte es auf das Fett und auf die rechte Keule.

8:27 Und er legte das alles auf die Hände Aarons und seiner Söhne und

schwang es als Schwingopfer vor dem HERRN

8:28 und nahm alles wieder von ihren Händen und ließ es in Rauch aufgehen

auf dem Altar, oben auf dem Brandopfer. Das war ein Einsetzungsopfer

zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN.

8:29 Und Mose nahm die Brust und schwang sie als ein Schwingopfer vor dem

HERRN; die erhielt Mose als seinen Anteil an dem Widder des

Einsetzungsopfers, wie ihm der HERR geboten hatte.

8:30 Und Mose nahm von dem Salböl und dem Blut auf dem Altar und sprengte

es auf Aaron und seine Kleider, auf seine Söhne und ihre Kleider; so

weihte er Aaron und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider.

8:31 Und Mose sprach zu Aaron und seinen Söhnen: Kocht das Fleisch vor

der Tür der Stiftshütte und eßt es daselbst, dazu auch das Brot im

Korbe des Einsetzungsopfers, wie mir geboten ist, daß es Aaron und

seine Söhne essen sollen.

8:32 Was aber übrigbleibt vom Fleisch und Brot, das sollt ihr mit Feuer

verbrennen.

8:33 Und ihr sollt sieben Tage lang nicht weggehen von der Tür der

Stiftshütte, bis die Tage eures Einsetzungsopfers um sind; denn

sieben Tage sollen eure Hände gefüllt werden.

8:34 Wie es am heutigen Tage geschehen ist, so hat der HERR geboten, auch

fernerhin zu tun, auf daß ihr entsühnt werdet.

8:35 Und ihr sollt vor der Tür der Stiftshütte Tag und Nacht bleiben

sieben Tage lang und sollt nach dem Gebot des HERRN tun, daß ihr

nicht sterbet; denn so ist es mir geboten.

8:36 Und Aaron und seine Söhne taten alles, was der HERR durch Mose

geboten hatte.
Das erste Opfer Aarons und seiner Söhne

9:1 Und am achten Tage rief Mose Aaron und seine Söhne und die Ältesten

in Israel
Kap 8,33

9:2 und sprach zu Aaron: Nimm dir einen jungen Stier zum Sündopfer und

einen Widder zum Brandopfer, beide ohne Fehler, und bringe sie vor

den HERRN.

9:3 Und rede mit den Israeliten und sprich: Nehmt einen Ziegenbock zum

Sündopfer und ein Kalb und ein Schaf, beide ein Jahr alt und ohne

Fehler, zum Brandopfer

9:4 und einen Stier und einen Widder zum Dankopfer, daß wir sie vor dem

HERRN opfern, und ein Speisopfer, mit Öl vermengt. Denn heute wird

euch der HERR erscheinen.

9:5 Und sie brachten, was Mose geboten hatte, vor die Tür der

Stiftshütte, und es trat herzu die ganze Gemeinde und stellte sich

auf vor dem HERRN.

9:6 Da sprach Mose: Das ist's, was der HERR geboten hat, daß ihr es tun

sollt, auf daß euch des HERRN Herrlichkeit erscheine.

9:7 Und Mose sprach zu Aaron: Tritt zum Altar und bringe dar dein

Sündopfer und dein Brandopfer und entsühne dich und dein Haus.

Danach bringe dar die Opfergabe des Volks und entsühne es auch, wie

der HERR geboten hat.
Kap 16,6; 16,11; 16,15; Hebr 5,3; 7,27

9:8 Und Aaron trat zum Altar und schlachtete den jungen Stier als sein

Sündopfer.

9:9 Und seine Söhne brachten das Blut zu ihm, und er tauchte mit seinem

Finger ins Blut und tat es auf die Hörner des Altars und goß das

Blut an den Fuß des Altars.

9:10 Aber das Fett und die Nieren und den Lappen an der Leber vom

Sündopfer ließ er in Rauch aufgehen auf dem Altar, wie der HERR es

Mose geboten hatte.
Kap 4,8-12; 8,14-17

9:11 Und das Fleisch und das Fell verbrannte er mit Feuer draußen vor dem

Lager.

9:12 Danach schlachtete er das Brandopfer; und Aarons Söhne brachten das

Blut zu ihm, und er sprengte es ringsum an den Altar.

Kap 1,10-13

9:13 Und sie brachten das Brandopfer zu ihm, Stück um Stück, und den

Kopf, und er ließ es in Rauch aufgehen auf dem Altar.

9:14 Und er wusch die Eingeweide und die Schenkel und ließ sie in Rauch

aufgehen oben auf dem Brandopfer auf dem Altar.

9:15 Danach brachte er herzu die Opfergabe des Volks und nahm den Bock,

das Sündopfer des Volks, und schlachtete ihn und machte ein

Sündopfer daraus wie das vorige.

9:16 Und brachte das Brandopfer herzu und tat damit der Ordnung gemäß.

9:17 Und brachte herzu das Speisopfer und nahm eine Handvoll und ließ es

in Rauch aufgehen auf dem Altar, außer dem Brandopfer am Morgen.

9:18 Danach schlachtete er den Stier und den Widder als Dankopfer des

Volks. Und seine Söhne brachten ihm das Blut; das sprengte er

ringsum an den Altar.

9:19 Aber das Fett vom Stier und vom Widder, den Fettschwanz und das Fett

am Eingeweide und die Nieren und den Lappen an der Leber,

9:20 all dieses Fett legten sie auf die Brust, und er ließ das Fett auf

dem Altar in Rauch aufgehen.

9:21 Aber die Brust und die rechte Keule schwang Aaron als Schwingopfer

vor dem HERRN, wie der HERR es Mose geboten hatte.

Kap 7,30-34

9:22 Und Aaron hob seine Hände auf zum Volk und segnete sie und stieg

herab, nachdem er das Sündopfer, Brandopfer und Dankopfer

dargebracht hatte.
4. Mose 6,22-27

9:23 Und Mose und Aaron gingen in die Stiftshütte. Und als sie wieder

herauskamen, segneten sie das Volk. Da erschien die Herrlichkeit

des HERRN allem Volk.
2. Mose 16,10; 40,34

9:24 Und ein Feuer ging aus von dem HERRN und verzehrte das Brandopfer

und das Fett auf dem Altar. Da alles Volk das sah, frohlockten sie

und fielen auf ihr Antlitz.
Ri 6,21; 1. Kön 18,38; 1. Chr 21,26; 2. Chr 7,1
Der Tod Nadabs und Abihus und seine Folgen

10:1 Und Aarons Söhne Nadab und Abihu nahmen ein jeder seine Pfanne und

taten Feuer hinein und legten Räucherwerk darauf und brachten so

ein fremdes Feuer vor den HERRN, das er ihnen nicht geboten hatte.

2. Mose 6,23; 28,1; 2. Mose 30,9

10:2 Da fuhr ein Feuer aus von dem HERRN und verzehrte sie, daß sie

starben vor dem HERRN.
(2 und 3) Jer 25,29; 1. Petr 4,17; 4. Mose 16,35

10:3 Da sprach Mose zu Aaron: Das ist's, was der HERR gesagt hat: Ich

erzeige mich heilig an denen, die mir nahe sind, und vor allem Volk

erweise ich mich herrlich. Und Aaron schwieg.

10:4 Mose aber rief Mischaël und Elizafan, die Söhne Usiëls, des Oheims

Aarons, und sprach zu ihnen: Tretet hinzu und tragt eure Brüder von

dem Heiligtum hinaus vor das Lager.
2. Mose 6,22

10:5 Und sie traten hinzu und trugen sie hinaus mit ihren leinenen

Gewändern vor das Lager, wie Mose gesagt hatte.

10:6 Da sprach Mose zu Aaron und seinen Söhnen Eleasar und Itamar: Ihr

sollt euer Haupthaar nicht wirr hängen lassen und eure Kleider

nicht zerreißen, daß ihr nicht sterbet und der Zorn über die ganze

Gemeinde komme. Laßt aber eure Brüder, das ganze Haus Israel, weinen

über diesen Brand, den der HERR angerichtet hat.
Kap 21,10

10:7 Ihr sollt auch nicht hinweggehen von der Tür der Stiftshütte, ihr

würdet sonst sterben; denn das Salböl des HERRN ist auf euch. Und

sie taten, wie Mose sagte.

10:8 Der HERR aber redete mit Aaron und sprach:

10:9 Du und deine Söhne, ihr sollt weder Wein noch starke Getränke

trinken, wenn ihr in die Stiftshütte geht, damit ihr nicht sterbt.

Das sei eine ewige Ordnung für alle eure Nachkommen.

Hes 44,21; Hos 4,11; Am 2,8

10:10 Ihr sollt unterscheiden, was heilig und unheilig, was unrein und

rein ist,
Hes 22,26; 44,23

10:11 und Israel lehren alle Ordnungen, die der HERR ihnen durch Mose

verkündet hat.

10:12 Und Mose redete mit Aaron und mit seinen Söhnen Eleasar und Itamar,

die ihm noch geblieben waren: Nehmt das Speisopfer, das

übriggeblieben ist von den Feueropfern des HERRN, und esset es

ungesäuert bei dem Altar; denn es ist ein Hochheiliges.

Kap 9,17-18

10:13 Ihr sollt es aber an heiliger Stätte essen; denn das ist dein und

deiner Söhne Anrecht an den Feueropfern des HERRN; denn so ist mir's

geboten.
Kap 2,3

10:14 Auch die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers sollst

du mit deinen Söhnen und deinen Töchtern essen an reiner Stätte;

denn solches Anrecht an den Dankopfern Israels ist dir und deinen

Kindern gegeben.
Kap 7,34

10:15 Denn diese Keule und diese Brust soll man zu den Feueropfern des

Fettes bringen, daß sie als Schwingopfer geschwungen werden vor dem

HERRN; es gehört dir und deinen Söhnen als ewiges Anrecht, wie der

HERR geboten hat.
Kap 9,20-21

10:16 Und Mose suchte den Bock des Sündopfers und fand ihn verbrannt. Und

er wurde zornig über Eleasar und Itamar, Aarons Söhne, die ihm noch

geblieben waren, und sprach:
Kap 9,15

10:17 Warum habt ihr das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? Denn

es ist ein Hochheiliges, und der HERR hat es euch gegeben, daß ihr

die Schuld der Gemeinde wegnehmen und sie vor ihm entsühnen sollt.

10:18 Siehe, sein Blut ist nicht in das Heilige hineingebracht worden.

Ihr solltet das Opfer im Heiligen gegessen haben, wie ich geboten

hatte.
Kap 6,19; 6,22

10:19 Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sündopfer und

ihr Brandopfer vor dem HERRN geopfert, und es ist mir so ergangen,

wie du siehst; und ich sollte heute essen vom Sündopfer? Sollte das

dem HERRN gefallen?

10:20 Als Mose das hörte, ließ er sich's gefallen.

Gesetz über reine und unreine Tiere
(vgl. 5. Mose 14,3-20)

11:1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach zu ihnen:

11:2 Redet mit den Israeliten und sprecht: Dies sind die Tiere, die ihr

essen dürft unter allen Tieren auf dem Lande.
Apg 10,12-15; Kol 2,16; 1. Tim 4,3-4

11:3 Alles, was gespaltene Klauen hat, ganz durchgespalten, und

wiederkäut unter den Tieren, das dürft ihr essen.

11:4 Nur diese dürft ihr nicht essen von dem, was wiederkäut und

gespaltene Klauen hat: das Kamel, denn es ist zwar ein Wiederkäuer,

hat aber keine durchgespaltenen Klauen, darum soll es euch unrein

sein;

11:5 den Klippdachs, denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine

durchgespaltenen Klauen; darum soll er euch unrein sein;

11:6 den Hasen, denn er ist auch ein Wiederkäuer, hat aber keine

durchgespaltenen Klauen; darum soll er euch unrein sein;

11:7 das Schwein, denn es hat wohl durchgespaltene Klauen, ist aber kein

Wiederkäuer; darum soll es euch unrein sein.
Jes 65,4; 66,17

11:8 Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr weder essen noch ihr Aas

anrühren; denn sie sind euch unrein.

11:9 Dies dürft ihr essen von dem, was im Wasser lebt: alles, was Flossen

und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in den Bächen, dürft ihr

essen.

11:10 Alles aber, was nicht Flossen und Schuppen hat im Meer und in den

Bächen von allem, was sich regt im Wasser, und allem, was lebt im

Wasser, soll euch ein Greuel sein.

11:11 Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen und ihr Aas sollt ihr

verabscheuen, denn sie sind ein Greuel für euch.

11:12 Denn alles, was nicht Flossen und Schuppen hat im Wasser, sollt ihr

verabscheuen.

11:13 Und diese sollt ihr verabscheuen unter den Vögeln, daß ihr sie nicht

esset, denn ein Greuel sind sie: den Adler, den Habicht, den

Fischaar,
11:14 den Geier, die Weihe mit ihrer Art
11:15 und alle Raben mit ihrer Art,

11:16 den Strauß, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art,

11:17 das Käuzchen, den Schwan, den Uhu,

11:18 die Fledermaus, die Rohrdommel, den Storch,

11:19 den Reiher, den Häher mit seiner Art, den Wiedehopf und die

Schwalbe.

11:20 Auch alles kleine Getier, das Flügel hat und auf vier Füßen geht,

soll euch ein Greuel sein.

11:21 Doch dies dürft ihr essen von allem, was sich regt und Flügel hat

und auf vier Füßen geht: was oberhalb der Füße noch zwei Schenkel

hat, womit es auf Erden hüpft.

11:22 Von diesen könnt ihr essen die Heuschrecken, als da sind: den Arbe

mit seiner Art, den Solam mit seiner Art, den Hargol mit seiner Art

und den Hagab mit seiner Art.

11:23 Alles aber, was sonst Flügel und vier Füße hat, soll euch ein Greuel

sein.

11:24 An diesen werdet ihr euch verunreinigen - wer ihr Aas anrührt, der

wird unrein sein bis zum Abend;
Kap 5,2

11:25 und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird unrein

sein bis zum Abend - :

11:26 an allem Getier, das gespaltene Klauen hat, aber nicht ganz

durchgespaltene, und nicht wiederkäut. Unrein soll es euch sein, und

wer es anrührt, wird unrein sein.

11:27 Und alles, was auf Tatzen geht unter den Tieren, die auf vier Füßen

gehen, soll euch unrein sein. Wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein

bis zum Abend.

11:28 Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein

bis zum Abend; denn sie sind euch unrein.

11:29 Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf der

Erde wimmeln: das Wiesel, die Maus, die Kröte, ein jedes mit seiner

Art,
Jes 66,17

11:30 der Gecko, der Molch, die Eidechse, die Blindschleiche und der

Maulwurf.

11:31 Die sind euch unrein unter allem, was da kriecht. Wer ihr Aas

anrührt, der wird unrein sein bis zum Abend.

11:32 Und alles, worauf ihr Aas fällt, das wird unrein, jedes hölzerne

Gefäß oder Kleider oder Fell oder Sack. Und alles Gerät, das zum

Gebrauch dient, soll man ins Wasser tun; es ist unrein bis zum Abend

und dann wieder rein.

11:33 Ist es aber ein irdenes Gefäß, in das ein solches Aas hineinfällt,

so wird alles unrein, was darin ist, und ihr sollt es zerbrechen.

11:34 Alle Speise, die man essen könnte, wird unrein, wenn jenes Wasser

darankommt; und alles Getränk, das man trinken könnte, wird in

solchen Gefäßen unrein.

11:35 Und alles, worauf ein solches Aas fällt, wird unrein, es sei Ofen

oder Herd; man soll es zerbrechen, denn es ist unrein und soll euch

unrein sein.

11:36 Nur die Brunnen und Zisternen, in denen sich Wasser sammelt, bleiben

rein. Wer aber das Aas darin anrührt, ist unrein.

11:37 Und wenn ein solches Aas auf Samen fällt, den man sät, so bleibt er

doch rein.

11:38 Wenn man aber Wasser über den Samen gegossen hat und es fällt danach

ein solches Aas darauf, so wird er euch unrein.

11:39 Wenn eins von den Tieren stirbt, die euch zur Speise dienen: wer ihr

Aas anrührt, wird unrein bis zum Abend.

11:40 Wer von solchem Aas ißt, der soll sein Kleid waschen; er wird

unrein sein bis zum Abend. Auch wer ein solches Aas trägt, soll sein

Kleid waschen; er wird unrein sein bis zum Abend.
2. Mose 22,30

11:41 Was auf der Erde kriecht, das soll euch ein Greuel sein, und man

soll es nicht essen.

11:42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf vier oder mehr

Füßen geht, unter allem, was auf der Erde kriecht, dürft ihr nicht

essen; denn es soll euch ein Greuel sein.

11:43 Macht euch selbst nicht zum Greuel an allem kleinen Getier, das da

wimmelt, und macht euch nicht unrein an ihm, so daß ihr dadurch

unrein werdet.

11:44 Denn ich bin der HERR, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, so

daß ihr heilig werdet, denn ich bin heilig; und ihr sollt euch

nicht unrein machen an irgendeinem Getier, das auf der Erde kriecht.

Kap 19,2

11:45 Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich

euer Gott sei. Darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.

11:46 Das ist das Gesetz von den vierfüßigen Tieren und Vögeln und von

allen Tieren, die sich regen im Wasser, und von allen Tieren, die

auf der Erde kriechen,

11:47 auf daß ihr unterscheidet, was unrein und rein ist und welches Tier

man essen und welches man nicht essen darf.
Gesetz für die Wöchnerinnen
12:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

12:2 Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn eine Frau empfängt und

einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn

sie ihre Tage hat.
Kap 15,19

12:3 Und am achten Tage soll man ihn beschneiden.

1. Mose 17,10-12; Lk 2,21; Joh 7,22

12:4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer

Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll

sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung um sind.

12:5 Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen unrein sein,

wie wenn sie ihre Tage hat, und soll sechsundsechzig Tage daheim

bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.

12:6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung für den Sohn oder für die Tochter

um sind, soll sie dem Priester ein einjähriges Schaf bringen zum

Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube zum Sündopfer vor die Tür

der Stiftshütte.

12:7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie entsühnen, so wird sie rein

von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen

Knaben oder ein Mädchen gebiert.

12:8 Vermag sie aber nicht ein Schaf aufzubringen, so nehme sie zwei

Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine zum Brandopfer, die

andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester entsühnen, daß sie

rein werde.
Kap 5,7; Lk 2,24
Gesetz über die Feststellung von Aussatz

13:1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:

(1 und 2) 4. Mose 12,10-12; 5. Mose 24,8-9; Hiob 18,13

13:2 Wenn bei einem Menschen an seiner Haut eine Erhöhung oder ein

Ausschlag oder ein weißer Flecken entsteht und zu einer aussätzigen

Stelle an der Haut wird, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder

zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern.

13:3 Und wenn der Priester die Stelle an der Haut sieht, daß die Haare

dort weiß geworden sind und die Stelle tiefer ist als die übrige

Haut, so ist es eine aussätzige Stelle. Wenn der Priester das an ihm

sieht, soll er ihn unrein sprechen.

13:4 Wenn aber ein weißer Flecken an seiner Haut ist und doch die Stelle

nicht tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und die Haare nicht

weiß geworden sind, so soll der Priester ihn einschließen sieben

Tage

13:5 und am siebenten Tage besehen. Ist es so, daß die Stelle geblieben

ist, wie er sie zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen auf

der Haut, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage

einschließen.

13:6 Und wenn er ihn erneut nach sieben Tagen besieht und findet, daß die

Stelle blaß geworden ist und nicht weitergefressen hat auf der Haut,

so soll er ihn rein sprechen; denn es ist nur ein Ausschlag. Und er

soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

13:7 Wenn aber der Ausschlag weiterfrißt auf der Haut, nachdem er vom

Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und er wird nun erneut

vom Priester besehen

13:8 und wenn der Priester dann sieht, daß der Ausschlag weitergefressen

hat auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist Aussatz.

13:9 Wenn an einem Menschen eine aussätzige Stelle ist, so soll man ihn

zum Priester bringen.

13:10 Wenn der sieht und findet, daß eine weiße Erhöhung auf der Haut ist

und die Haare dort weiß geworden sind und wildes Fleisch in der

Erhöhung ist,

13:11 so ist es schon alter Aussatz auf seiner Haut. Darum soll ihn der

Priester unrein sprechen und nicht erst einschließen; denn er ist

schon unrein.

13:12 Wenn aber Aussatz ausbricht auf der Haut und bedeckt die ganze Haut,

vom Kopf bis zum Fuß, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,

13:13 und wenn der Priester ihn dann besieht und findet, daß der Aussatz

den ganzen Leib bedeckt hat, so soll er ihn rein sprechen, weil

alles an ihm weiß geworden ist; er ist rein.

13:14 Findet sich aber wildes Fleisch an dem Tage, da er besehen wird, so

ist er unrein.

13:15 Und wenn der Priester das wilde Fleisch besieht, soll er ihn unrein

sprechen, denn das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.

13:16 Verändert sich aber das wilde Fleisch und wird wieder weiß, so soll

er zum Priester kommen.

13:17 Und wenn ihn der Priester besieht und findet, daß die Stelle weiß

geworden ist, soll er ihn rein sprechen; er ist rein.

13:18 Wenn jemand auf der Haut ein Geschwür bekommt und es heilt wieder,

13:19 danach aber an derselben Stelle eine weiße Erhöhung oder ein

weißrötlicher Flecken entsteht, so soll er vom Priester besehen

werden.

13:20 Wenn dann der Priester sieht, daß die Stelle tiefer anzusehen ist

als die übrige Haut und das Haar dort weiß geworden ist, so soll er

ihn unrein sprechen; es ist Aussatz, der in dem Geschwür

ausgebrochen ist.

13:21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind

und die Stelle nicht tiefer ist als die übrige Haut und blaß

geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen.

13:22 Frißt es weiter auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist

eine aussätzige Stelle.

13:23 Bleibt aber der weiße Flecken so stehen und frißt nicht weiter, so

ist es die Narbe von einem Geschwür, und der Priester soll ihn rein

sprechen.

13:24 Wenn sich jemand an der Haut verbrennt und das Brandmal weißrötlich

oder weiß ist

13:25 und der Priester es besieht und findet das Haar weiß geworden an dem

Brandmal und die Stelle erscheint tiefer als die übrige Haut, so ist

es Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der

Priester unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle.

13:26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht

weiß geworden sind und es nicht tiefer ist als die übrige Haut und

dazu blaß geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen,

13:27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat es weitergefressen

auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist eine aussätzige

Stelle.

13:28 Ist aber der Flecken stehengeblieben und hat nicht weitergefressen

auf der Haut und ist dazu blaß geworden, so ist es nur die Erhöhung

eines Brandmals. Und der Priester soll ihn rein sprechen; denn es

ist die Narbe eines Brandmals.

13:29 Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf oder am Bart eine Stelle

hat

13:30 und der Priester die Stelle besieht und findet, daß sie tiefer

aussieht als die übrige Haut und das Haar dort goldgelb und dünn

ist, so soll er ihn unrein sprechen; denn es ist Grind, das ist der

Aussatz des Kopfes oder des Bartes.

13:31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist

als die Haut, aber das Haar dort nicht schwarz ist, soll er ihn

sieben Tage einschließen.

13:32 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind

nicht weitergefressen hat und kein goldgelbes Haar da ist und der

Grind nicht tiefer aussieht als die übrige Haut,

13:33 so soll er sich scheren, doch so, daß er die grindige Stelle nicht

schere; und der Priester soll ihn abermals sieben Tage einschließen.

13:34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind

nicht weitergefressen hat auf der Haut und nicht tiefer aussieht als

die übrige Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen; und er soll

seine Kleider waschen, so ist er rein.

13:35 Frißt aber der Grind weiter auf der Haut, nachdem er rein gesprochen

ist,

13:36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind

weitergefressen hat auf der Haut, so soll er nicht mehr danach

fragen, ob die Haare goldgelb sind; denn er ist unrein.

13:37 Ist es aber vor Augen, daß der Grind stehengeblieben und schwarzes

Haar dort aufgegangen ist, so ist der Grind heil, und er ist rein.

Darum soll ihn der Priester rein sprechen.

13:38 Wenn bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut weiße Flecken

entstehen

13:39 und der Priester besieht es und es sind blasse weiße Flecken, so ist

es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er

ist rein.

13:40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er am Hinterkopf kahl

wird, der ist rein.

13:41 Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und entsteht eine Glatze, so ist er

rein.

13:42 Bildet sich aber an der Glatze eine weißrötliche Stelle, so ist bei

ihm Aussatz an der Glatze ausgebrochen.

13:43 Wenn ihn der Priester nun besieht und findet, daß eine weißrötliche

Erhöhung an seiner Glatze ist, daß es aussieht wie sonst Aussatz auf

der Haut,

13:44 so ist er aussätzig und unrein, und der Priester soll ihn unrein

sprechen; er hat Aussatz an seinem Kopf.

13:45 Wer nun aussätzig ist, soll zerrissene Kleider tragen und das Haar

lose und den Bart verhüllt und soll rufen: Unrein, unrein!

13:46 Und solange die Stelle an ihm ist, soll er unrein sein, allein

wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein.

4. Mose 5,2-3; 2. Kön 15,5

13:47 Wenn eine aussätzige Stelle an einem Kleid ist, es sei wollen oder

leinen,

13:48 an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an Leder

oder an allem, was aus Leder gemacht wird,

13:49 und wenn die Stelle grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Leder

oder am Gewebten oder Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von

Leder gemacht ist, so ist das eine aussätzige Stelle; darum soll es

der Priester besehen.

13:50 Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschließen sieben

Tage.

13:51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß die Stelle weitergefressen

hat am Kleid, am Gewebten oder am Gewirkten, am Leder oder an allem,

was man aus Leder macht, so ist die Stelle fressender Aussatz, und

es ist unrein.

13:52 Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es

sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle

ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer

verbrennen.

13:53 Sieht aber der Priester, daß die Stelle nicht weitergefressen hat am

Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk,

13:54 so soll er gebieten, daß man das wasche, woran die Stelle ist, und

soll es einschließen weitere sieben Tage.

13:55 Und wenn der Priester sieht, nachdem die Stelle gewaschen ist, daß

die Stelle unverändert ist vor seinen Augen und auch nicht

weitergefressen hat, so ist es unrein, und du sollst es mit Feuer

verbrennen; denn es ist tief eingefressen an der kahlen Stelle außen

oder innen.

13:56 Wenn aber der Priester sieht, daß die Stelle verblaßt ist nach dem

Waschen, so soll er sie herausreißen aus dem Kleid, dem Leder, dem

Gewebten oder Gewirkten.

13:57 Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten

oder an allerlei Lederwerk, so ist es ausbrechender Aussatz, und du

sollst mit Feuer verbrennen, woran solche Stelle ist.

13:58 Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei

Lederwerk, das gewaschen ist und von dem die Stelle gewichen ist,

soll man zum zweitenmal waschen, so ist es rein.

13:59 Das ist das Gesetz über die aussätzigen Stellen an Kleidern, sie

seien wollen oder leinen, an Gewebtem oder an Gewirktem und an

allerlei Lederwerk, wie sie rein oder unrein zu sprechen sind.

Gesetz über die Reinigung von Aussätzigen
14:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

14:2 Dies ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er gereinigt werden

soll. Er soll zum Priester kommen,
Mt 8,4

14:3 und der Priester soll aus dem Lager gehen und feststellen, daß die

kranke Stelle am Aussätzigen heil geworden ist,

14:4 und soll gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei

lebendige Vögel nehme, reine Tiere, und Zedernholz und

scharlachfarbene Wolle und Ysop,
Kap 11,3-20; 4. Mose 19,6

14:5 und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes

Gefäß über frischem Wasser.

14:6 Und er soll den lebendigen Vogel nehmen zusammen mit dem Zedernholz,

der scharlachfarbenen Wolle und dem Ysop und ihn in das Blut des

Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist,

14:7 und siebenmal den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und

ihn so reinigen und den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen

lassen.
Kap 16,22

14:8 Der aber, der sich reinigt, soll seine Kleider waschen und alle

seine Haare abscheren und sich mit Wasser abwaschen, so ist er rein.

Danach gehe er ins Lager; doch soll er sieben Tage außerhalb seines

Zeltes bleiben.
4. Mose 8,7

14:9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem

Kopf, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien,

und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen,

so ist er rein.

14:10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, männliche Tiere ohne

Fehler, und ein einjähriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel

feinstes Mehl zum Speisopfer, mit Öl vermengt, und einen Becher Öl.

14:11 Und der Priester soll den, der sich reinigt, und dies alles

darstellen vor dem HERRN, an der Tür der Stiftshütte.

14:12 Und er soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit

dem Becher Öl und soll beides vor dem HERRN als Schwingopfer

schwingen

14:13 und danach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer

schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so

gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges.

Kap 7,7

14:14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es

dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und

auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines

rechten Fußes.
Kap 8,23; 2. Mose 29,20

14:15 Danach soll er von dem Becher Öl nehmen und es in seine eigene linke

Hand gießen

14:16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner

linken Hand ist, und etwas vom Öl mit seinem Finger siebenmal

sprengen vor dem HERRN.
Kap 4,6; 4,17

14:17 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in

seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs

tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten

Fußes.

14:18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf den Kopf dessen tun,

der sich reinigt, und ihn entsühnen vor dem HERRN.

14:19 Dann soll er das Sündopfer zurichten und den, der sich reinigt, von

seiner Unreinheit entsühnen und soll danach das Brandopfer

schlachten

14:20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn

entsühnen, so ist er rein.

14:21 Ist er aber arm und vermag nicht soviel aufzubringen, so nehme er

ein männliches Lamm zum Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner

Entsühnung und ein Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, zum

Speisopfer und einen Becher Öl

14:22 und zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die er aufbringen

kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer,

Kap 5,7

14:23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an die

Tür der Stiftshütte vor den HERRN.

14:24 Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und den Becher

Öl und soll alles schwingen vor dem HERRN

14:25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des

Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen

seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und

auf die große Zehe seines rechten Fußes

14:26 und soll von dem Öl in seine eigene linke Hand gießen

14:27 und mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand

ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.

14:28 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in

seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten

Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große

Zehe seines rechten Fußes.

14:29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf

den Kopf tun, um ihn zu entsühnen vor dem HERRN,

14:30 und danach die eine Turteltaube oder andere Taube, wie er sie hat

aufbringen können,

14:31 zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten samt dem

Speisopfer. So soll der Priester den, der sich reinigt, entsühnen

vor dem HERRN.

14:32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der nicht soviel aufbringen

kann zu seiner Reinigung.
Kap 13,47-59
Gesetz über Aussatz an Häusern

14:33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:

14:34 Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und

ich lasse an irgendeinem Hause eures Landes eine aussätzige Stelle

entstehen,

14:35 so soll der kommen, dem das Haus gehört, es dem Priester ansagen

und sprechen: Es sieht mir aus, als sei Aussatz an meinem Hause.

Kap 13,2

14:36 Da soll der Priester gebieten, daß sie das Haus ausräumen, ehe der

Priester hineingeht, die Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein

werde, was im Hause ist. Danach soll der Priester hineingehen, das

Haus zu besehen.

14:37 Wenn er nun den Ausschlag besieht und findet, daß an der Wand des

Hauses grünliche oder rötliche Stellen sind, die tiefer aussehen

als sonst die Wand,
Kap 13,3

14:38 so soll er aus dem Hause herausgehen, an die Tür treten und das Haus

für sieben Tage verschließen.

14:39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß der

Ausschlag weitergefressen hat an der Wand des Hauses,

14:40 so soll er die Steine ausbrechen lassen, an denen der Ausschlag ist,

und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.

14:41 Und das Haus soll man innen ringsherum abschaben und den

abgeschabten Lehm hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort

schütten

14:42 und andere Steine nehmen und statt jener einsetzen und andern Lehm

nehmen und das Haus neu bewerfen.

14:43 Wenn dann der Ausschlag wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem

man die Steine ausgebrochen und das Haus neu beworfen hat,

14:44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß der

Ausschlag weitergefressen hat am Hause, so ist es gewiß ein

fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.

14:45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und allen Lehm am

Hause, und soll es hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen

Ort.

14:46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist

unrein bis zum Abend.
Kap 11,24

14:47 Und wer darin schläft oder darin ißt, der soll seine Kleider

waschen.

14:48 Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, daß der Ausschlag nicht

weiter am Hause gefressen hat, nachdem es neu beworfen ist, so soll

er es rein sprechen; denn der Ausschlag ist heil geworden.

14:49 Und er soll für das Haus zur Entsündigung zwei Vögel nehmen,

Zedernholz, scharlachfarbene Wolle und Ysop

14:50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem

Wasser.
(50-53) Vers 4-7

14:51 Und er soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den

Ysop und den lebendigen Vogel und sie in des geschlachteten Vogels

Blut und in das frische Wasser tauchen und das Haus siebenmal

besprengen

14:52 und soll so das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem

frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit

dem Ysop und mit der scharlachfarbenen Wolle

14:53 und soll den lebendigen Vogel hinaus vor die Stadt ins freie Feld

fliegen lassen und das Haus entsühnen, so ist es rein.

14:54 Das ist das Gesetz über alle Arten des Aussatzes und Grindes,

14:55 über den Aussatz an Kleidern und Häusern,

14:56 über Erhöhungen, Ausschlag und weiße Flecken,

14:57 damit man Weisung habe, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das

Gesetz über den Aussatz.
Gesetz über das Verhalten bei unreinen Ausflüssen

15:1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:

15:2 Redet mit den Israeliten und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an

seinem Glied einen Ausfluß hat, so ist er unrein.
4. Mose 5,2

15:3 Mag sein Glied den Fluß ausfließen lassen oder nicht, so ist er

unrein.

15:4 Jedes Lager, worauf er liegt, und alles, worauf er sitzt, wird

unrein.

15:5 Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich

mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

15:6 Und wer sich hinsetzt, wo jener gesessen hat, der soll seine Kleider

waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

15:7 Wer ihn anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser

abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

15:8 Wenn er seinen Speichel auswirft auf den, der rein ist, so soll der

seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein

bis zum Abend.

15:9 Auch der Sattel, auf dem er reitet, wird unrein.

15:10 Und wer irgend etwas anrührt, das er unter sich hat, der wird unrein

bis zum Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen

und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

15:11 Und wen er anrührt, ehe er die Hände gewaschen hat, der soll seine

Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis

zum Abend.

15:12 Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen, aber

das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.
Kap 11,33

15:13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage

zählen, nachdem er rein geworden ist, und dann seine Kleider waschen

und sich mit frischem Wasser abwaschen, so ist er rein.

15:14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei andere

Tauben nehmen und vor den HERRN bringen an die Tür der Stiftshütte

und dem Priester geben.
(14 und 15) Kap 5,7

15:15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer bereiten und die andere

zum Brandopfer und ihn vor dem HERRN entsühnen seines Ausflusses

wegen.

15:16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same abgeht, der soll seinen ganzen

Leib mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

Kap 22,4

15:17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist,

soll abgewaschen werden mit Wasser, und es soll unrein sein bis zum

Abend.

15:18 Und wenn eine Frau bei einem Manne liegt, dem der Same abgeht, dann

sollen sie sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

15:19 Wenn eine Frau ihren Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage für

unrein gelten. Wer sie anrührt, der wird unrein bis zum Abend.

Kap 18,19

15:20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, wird unrein,

und alles, worauf sie sitzt, wird unrein.

15:21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich

mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

15:22 Und wer irgend etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine

Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis

zum Abend.

15:23 Und wer etwas anrührt, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo

sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend.

15:24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei

ihm, der wird sieben Tage unrein, und das Lager, darauf er gelegen

hat, wird unrein.

15:25 Wenn aber eine Frau den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu

ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird

sie unrein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so

soll sie auch da unrein sein.

15:26 Jedes Lager, worauf sie liegt die ganze Zeit ihres Blutflusses, soll

gelten wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf

sie sitzt, wird unrein wie bei der Unreinheit ihrer gewöhnlichen

Zeit.

15:27 Wer davon etwas anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider

waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

15:28 Wird sie aber rein von ihrem Blutfluß, so soll sie sieben Tage

zählen, und danach soll sie rein sein.

15:29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei andere

Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte.

15:30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer bereiten und die andere

zum Brandopfer und die Frau entsühnen vor dem HERRN wegen ihres

Blutflusses, der sie unrein macht.

15:31 Und ihr sollt die Israeliten wegen ihrer Unreinheit absondern, damit

sie nicht sterben in ihrer Unreinheit, wenn sie meine Wohnung unrein

machen, die mitten unter ihnen ist.

15:32 Das ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat und dem der Same

im Schlaf abgeht, daß er unrein davon wird,

15:33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer sonst einen Ausfluß

hat, es sei Mann oder Frau, und wenn ein Mann bei einer Unreinen

liegt.
Gesetz für den großen Versöhnungstag
(vgl. Kap 23,26-32; 4. Mose 29,7-11; Hebr 9,7-14)

16:1 Und der HERR redete mit Mose, nachdem die zwei Söhne Aarons

gestorben waren, als sie vor dem HERRN opferten,
Kap 10,1-2

16:2 und sprach: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu jeder Zeit in

das Heiligtum gehe hinter den Vorhang vor den Gnadenthron, der auf

der Lade ist, damit er nicht sterbe; denn ich erscheine in der Wolke

über dem Gnadenthron.
2. Mose 26,33-34

16:3 Er soll hineingehen mit einem jungen Stier zum Sündopfer und mit

einem Widder zum Brandopfer
Kap 4,3; Kap 1,10

16:4 und soll das heilige leinene Gewand anlegen, und leinene

Beinkleider sollen seine Blöße bedecken, und er soll sich mit einem

leinenen Gürtel gürten und den leinenen Kopfbund umbinden, denn das

sind die heiligen Kleider; er soll seinen Leib mit Wasser abwaschen

und sie dann anlegen.
2. Mose 28,39; 28,42; 2. Mose 29,4; 30,19-20

16:5 Und er soll von der Gemeinde der Israeliten zwei Ziegenböcke

entgegennehmen zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer.

Kap 9,3; 9,15-16

16:6 Und Aaron soll einen Stier, sein Sündopfer, darbringen, daß er für

sich und sein Haus Sühne schaffe,
Kap 9,2; 9,8-11; Hebr 7,27

16:7 und danach zwei Böcke nehmen und vor den HERRN stellen an der Tür

der Stiftshütte

16:8 und soll das Los werfen über die zwei Böcke: ein Los dem HERRN und

das andere dem Asasel,

16:9 und soll den Bock, auf welchen das Los für den HERRN fällt, opfern

zum Sündopfer.

16:10 Aber den Bock, auf welchen das Los für Asasel fällt, soll er

lebendig vor den HERRN stellen, daß er über ihm Sühne vollziehe und

ihn zu Asasel in die Wüste schicke.

16:11 Und Aaron soll den Stier seines Sündopfers herzubringen und sich

und sein Haus entsühnen und soll ihn schlachten
(11-15) Röm 3,25

16:12 und soll eine Pfanne voll Glut vom Altar nehmen, der vor dem HERRN

steht, und beide Hände voll zerstoßenen Räucherwerks und es hinein

hinter den Vorhang bringen

16:13 und das Räucherwerk aufs Feuer tun vor dem HERRN, daß die Wolke vom

Räucherwerk den Gnadenthron bedecke, der auf der Lade mit dem

Gesetz ist, damit er nicht sterbe.
2. Mose 25,17-22

16:14 Und soll etwas vom Blut des Stieres nehmen und es mit seinem Finger

gegen den Gnadenthron sprengen; vor den Gnadenthron aber soll er

siebenmal mit seinem Finger von dem Blut sprengen.

16:15 Danach soll er den Bock, das Sündopfer des Volks, schlachten und

sein Blut hineinbringen hinter den Vorhang und soll mit seinem Blut

tun, wie er mit dem Blut des Stieres getan hat, und etwas davon auch

sprengen gegen den Gnadenthron und vor den Gnadenthron

Hebr 4,16; 9,5

16:16 und soll so das Heiligtum entsühnen wegen der Verunreinigungen der

Israeliten und wegen ihrer Übertretungen, mit denen sie sich

versündigt haben. So soll er tun der Stiftshütte, die bei ihnen ist

inmitten ihrer Unreinheit.

16:17 Kein Mensch soll in der Stiftshütte sein, wenn er hineingeht, Sühne

zu schaffen im Heiligtum, bis er herauskommt. So soll er Sühne

schaffen für sich und sein Haus und die ganze Gemeinde Israel.

16:18 Und er soll hinausgehen zum Altar, der vor dem HERRN steht, und ihn

entsühnen und soll vom Blut des Stieres und vom Blut des Bockes

nehmen und es ringsum an die Hörner des Altars streichen

2. Mose 30,10

16:19 und soll mit seinem Finger vom Blut darauf sprengen siebenmal und

ihn reinigen und heiligen von den Verunreinigungen der Israeliten.

16:20 Und wenn er die Entsühnung des Heiligtums vollbracht hat, der

Stiftshütte und des Altars, so soll er den lebendigen Bock

herzubringen.

16:21 Dann soll Aaron seine beiden Hände auf dessen Kopf legen und über

ihm bekennen alle Missetat der Israeliten und alle ihre

Übertretungen, mit denen sie sich versündigt haben, und soll sie dem

Bock auf den Kopf legen und ihn durch einen Mann, der bereitsteht,

in die Wüste bringen lassen,

16:22 daß also der Bock alle ihre Missetat auf sich nehme und in die

Wildnis trage; und man lasse ihn in der Wüste.

16:23 Und Aaron soll in die Stiftshütte gehen und die leinenen Kleider

ausziehen, die er anzog, als er in das Heiligtum ging, und sie dort

lassen,

16:24 und er soll sich mit Wasser abwaschen an heiliger Stätte und seine

eigenen Kleider anziehen und wieder hinausgehen und sein Brandopfer

und des Volkes Brandopfer darbringen und sich und das Volk entsühnen

16:25 und das Fett vom Sündopfer auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.

16:26 Der Mann aber, der den Bock für Asasel hinausgebracht hat, soll

seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und erst danach

ins Lager kommen.

16:27 Und den jungen Stier und den Bock vom Sündopfer, deren Blut in das

Heiligtum zur Entsühnung gebracht wurde, soll man hinausschaffen vor

das Lager und mit Feuer verbrennen samt Fell, Fleisch und Mist.

Kap 4,12; 6,23; Hebr 13,11

16:28 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider waschen und sich mit

Wasser abwaschen und erst danach ins Lager kommen.

16:29 Auch soll euch dies eine ewige Ordnung sein: Am zehnten Tage des

siebenten Monats sollt ihr fasten und keine Arbeit tun, weder ein

Einheimischer noch ein Fremdling unter euch.
Kap 23,27-32; 4. Mose 29,7

16:30 Denn an diesem Tage geschieht eure Entsühnung, daß ihr gereinigt

werdet; von allen euren Sünden werdet ihr gereinigt vor dem HERRN.

16:31 Darum soll es euch ein hochheiliger Sabbat sein, und ihr sollt

fasten. Eine ewige Ordnung sei das.

16:32 Es soll aber solche Entsühnung schaffen ein Priester, den man

gesalbt und dessen Hände man gefüllt hat, daß er Priester sei an

seines Vaters Statt. Und er soll die leinenen Kleider anlegen, die

heiligen Kleider,
2. Mose 28,41-42

16:33 und soll so entsühnen das Allerheiligste, die Stiftshütte, den

Altar, die Priester und alles Volk der Gemeinde.

16:34 Das soll euch eine ewige Ordnung sein, daß ihr Israel einmal im

Jahr entsühnt wegen aller seiner Sünden. Und Aaron tat, wie der HERR

es Mose geboten hatte.
2. Mose 30,10; Hebr 10,3
Gesetz über die Stätte des Opfers
17:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

17:2 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu

ihnen: Dies ist's, was der HERR geboten hat.

17:3 Wer aus dem Haus Israel einen Stier, ein Schaf oder eine Ziege

schlachtet im Lager oder draußen vor dem Lager

17:4 und sie nicht vor die Tür der Stiftshütte bringt, daß sie dem HERRN

zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es als

Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein

solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk.

1. Mose 9,6

17:5 Darum sollen die Israeliten ihre Schlachttiere, die sie auf freiem

Feld schlachten wollen, dem HERRN bringen vor die Tür der

Stiftshütte zum Priester und sie dort als Dankopfer dem HERRN

opfern.

17:6 Und der Priester soll das Blut an den Altar des HERRN sprengen vor

der Tür der Stiftshütte und das Fett in Rauch aufgehen lassen zum

lieblichen Geruch für den HERRN.

17:7 Und sie sollen ihre Opfer nicht mehr den Feldgeistern opfern, mit

denen sie Abgötterei treiben. Das soll ihnen eine ewige Ordnung sein

von Geschlecht zu Geschlecht.
5. Mose 32,17

17:8 Darum sollst du zu ihnen sagen: Wer aus dem Hause Israel oder von

den Fremdlingen, die unter euch sind, ein Brandopfer oder

Schlachtopfer darbringt

17:9 und bringt es nicht vor die Tür der Stiftshütte, um es dem HERRN zu

opfern, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

5. Mose 12,14

Verbot des Genusses von Blut und verendeten Tieren

17:10 Und wer vom Haus Israel oder von den Fremdlingen unter euch

irgendwelches Blut ißt, gegen den will ich mein Antlitz kehren und

will ihn aus seinem Volk ausrotten.
Kap 3,17

17:11 Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich habe es euch für den

Altar gegeben, daß ihr damit entsühnt werdet. Denn das Blut ist die

Entsühnung, weil das Leben in ihm ist.
Hebr 9,22

17:12 Darum habe ich den Israeliten gesagt: Keiner unter euch soll Blut

essen, auch kein Fremdling, der unter euch wohnt.

17:13 Und wer vom Haus Israel oder von den Fremdlingen unter euch auf der

Jagd ein Tier oder einen Vogel fängt, die man essen darf, soll ihr

Blut ausfließen lassen und mit Erde zuscharren.

17:14 Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut, und ich habe den

Israeliten gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen; denn des

Leibes Leben ist in seinem Blut. Wer es ißt, der wird ausgerottet

werden.
1. Mose 9,4

17:15 Und wer ein gefallenes oder zerrissenes Tier ißt, er sei ein

Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich

mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend; dann ist er

rein.

Kap 11,40; 22,8; 2. Mose 21,33-36; 22,30; Apg 15,20

17:16 Wenn er seine Kleider nicht wäscht und sich nicht abwäscht, so muß

er seine Schuld tragen.
Verbot geschlechtlicher Verirrungen
18:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

18:2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Ich bin der HERR, euer

Gott.

18:3 Ihr sollt nicht tun nach der Weise des Landes Ägypten, darin ihr

gewohnt habt, auch nicht nach der Weise des Landes Kanaan, wohin ich

euch führen will. Ihr sollt auch nicht nach ihren Satzungen

wandeln,
2. Mose 23,24

18:4 sondern nach meinen Rechten sollt ihr tun und meine Satzungen sollt

ihr halten, daß ihr darin wandelt; ich bin der HERR, euer Gott.

18:5 Darum sollt ihr meine Satzungen halten und meine Rechte. Denn der

Mensch, der sie tut, wird durch sie leben; ich bin der HERR.

Neh 9,29; Hes 20,11; Röm 7,10; 10,5; Gal 3,12

18:6 Keiner unter euch soll sich irgendwelchen Blutsverwandten nahen, um

mit ihnen geschlechtlichen Umgang zu haben; ich bin der HERR.

18:7 Du sollst mit deinem Vater und deiner leiblichen Mutter nicht

Umgang haben. Es ist deine Mutter, darum sollst du nicht mit ihr

Umgang haben.
1. Mose 19,32

18:8 Du sollst mit der Frau deines Vaters nicht Umgang haben; denn damit

schändest du deinen Vater.

1. Mose 35,22; 5. Mose 27,20; 2. Sam 16,22; 1. Kor 5,1

18:9 Du sollst mit deiner Schwester, die deines Vaters oder deiner

Mutter Tochter ist, sie sei in oder außer der Ehe geboren, nicht

Umgang haben.
5. Mose 27,22

18:10 Du sollst mit der Tochter deines Sohnes oder deiner Tochter nicht

Umgang haben, damit schändest du dich selbst.

18:11 Du sollst mit der Tochter der Frau deines Vaters, die deinem Vater

geboren ist und deine Schwester ist, nicht Umgang haben.

18:12 Du sollst mit der Schwester deines Vaters nicht Umgang haben; denn

sie ist deines Vaters Blutsverwandte.
2. Mose 6,20

18:13 Du sollst mit der Schwester deiner Mutter nicht Umgang haben; denn

sie ist deiner Mutter Blutsverwandte.

18:14 Du sollst den Bruder deines Vaters nicht damit schänden, daß du

seine Frau nimmst; denn sie ist deine Verwandte.

18:15 Du sollst mit deiner Schwiegertochter nicht Umgang haben, denn sie

ist deines Sohnes Frau; darum sollst du nicht mit ihr Umgang haben.

1. Mose 38,16

18:16 Du sollst mit der Frau deines Bruders nicht Umgang haben; denn

damit schändest du deinen Bruder.
Kap 20,21; Mk 6,18

18:17 Du sollst nicht mit einer Frau und mit ihrer Tochter Umgang haben,

noch mit ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter; denn sie

sind ihre Blutsverwandten, und es ist eine Schandtat.

18:18 Du sollst die Schwester deiner Frau nicht zur Nebenfrau nehmen und

mit ihr Umgang haben, solange deine Frau noch lebt.

18:19 Du sollst nicht zu einer Frau gehen, solange sie ihre Tage hat, um

in ihrer Unreinheit mit ihr Umgang zu haben.
Kap 15,19; 15,24; Hes 18,6; 22,10

18:20 Du sollst auch nicht bei der Frau deines Nächsten liegen, daß du an

ihr nicht unrein werdest.
2. Sam 11,4

18:21 Du sollst auch nicht eins deiner Kinder geben, daß es dem Moloch

geweiht werde, damit du nicht entheiligst den Namen deines Gottes;

ich bin der HERR.
5. Mose 18,10; 2. Kön 21,6; Ps 106,37; Jer 7,31

18:22 Du sollst nicht bei einem Mann liegen wie bei einer Frau; es ist ein

Greuel.
Kap 20,13; 1. Mose 19,5; Röm 1,27; 1. Kor 6,9

18:23 Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du an ihm unrein

werdest. Und keine Frau soll mit einem Tier Umgang haben; es ist

ein schändlicher Frevel.
2. Mose 22,18; Kap 20,16

18:24 Ihr sollt euch mit nichts dergleichen unrein machen; denn mit

alledem haben sich die Völker unrein gemacht, die ich vor euch her

vertreiben will.

18:25 Das Land wurde dadurch unrein, und ich suchte seine Schuld an ihm

heim, daß das Land seine Bewohner ausspie.

18:26 Darum haltet meine Satzungen und Rechte und tut keine dieser Greuel,

weder der Einheimische noch der Fremdling unter euch -

18:27 denn alle solche Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor

euch waren, und haben das Land unrein gemacht -,

18:28 damit nicht auch euch das Land ausspeie, wenn ihr es unrein macht,

wie es die Völker ausgespien hat, die vor euch waren.

18:29 Denn alle, die solche Greuel tun, werden ausgerottet werden aus

ihrem Volk.

18:30 Darum haltet meine Satzungen, daß ihr nicht tut nach den

schändlichen Sitten derer, die vor euch waren, und dadurch unrein

werdet; ich bin der HERR, euer Gott.
Gesetze zur Heiligung des täglichen Lebens
19:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

19:2 Rede mit der ganzen Gemeinde der Israeliten und sprich zu ihnen:

Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig, der HERR, euer Gott.

Kap 11,44-45; Mt 5,48; 1. Petr 1,15-16

19:3 Ein jeder fürchte seine Mutter und seinen Vater. Haltet meine

Feiertage; ich bin der HERR, euer Gott.
2. Mose 20,12; 2. Mose 20,8

19:4 Ihr sollt euch nicht zu den Götzen wenden und sollt euch keine

gegossenen Götter machen; ich bin der HERR, euer Gott.

2. Mose 20,3; 2. Mose 34,17

19:5 Und wenn ihr dem HERRN ein Dankopfer bringen wollt, sollt ihr es so

opfern, daß es euch wohlgefällig macht.
Kap 7,12-18

19:6 Ihr sollt es an dem Tag essen, an dem ihr's opfert, und am nächsten

Tage. Was aber bis zum dritten Tag übrigbleibt, soll man mit Feuer

verbrennen.

19:7 Wird aber am dritten Tage davon gegessen, so ist es ein Greuel und

wird nicht wohlgefällig sein;

19:8 und wer davon ißt, muß seine Schuld tragen, weil er das Heilige des

HERRN entheiligt hat, und ein solcher Mensch wird ausgerottet werden

aus seinem Volk.

19:9 Wenn du dein Land aberntest, sollst du nicht alles bis an die Ecken

deines Feldes abschneiden, auch nicht Nachlese halten.

Kap 23,22; 5. Mose 24,19; Rut 2,2; 2,15-16

19:10 Auch sollst du in deinem Weinberg nicht Nachlese halten noch die

abgefallenen Beeren auflesen, sondern dem Armen und Fremdling sollst

du es lassen; ich bin der HERR, euer Gott.

19:11 Ihr sollt nicht stehlen noch lügen noch betrügerisch handeln einer

mit dem andern.
2. Mose 20,15-16; 1. Thess 4,6

19:12 Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen und den Namen eures

Gottes nicht entheiligen; ich bin der HERR.
2. Mose 20,7; Mt 5,33

19:13 Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken noch berauben. Es soll

des Tagelöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis zum Morgen.

5. Mose 24,14-15; Jer 22,13; Jak 5,4

19:14 Du sollst dem Tauben nicht fluchen und sollst vor den Blinden kein

Hindernis legen, denn du sollst dich vor deinem Gott fürchten; ich

bin der HERR.
1. Mose 27,19; 5. Mose 27,18

19:15 Du sollst nicht unrecht handeln im Gericht: du sollst den Geringen

nicht vorziehen, aber auch den Großen nicht begünstigen, sondern du

sollst deinen Nächsten recht richten.
2. Mose 23,3; 23,6; 5. Mose 16,19-20

19:16 Du sollst nicht als Verleumder umhergehen unter deinem Volk. Du

sollst auch nicht auftreten gegen deines Nächsten Leben; ich bin der

HERR.
2. Mose 23,7

19:17 Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen, sondern du

sollst deinen Nächsten zurechtweisen, damit du nicht seinetwegen

Schuld auf dich ladest.
Ps 141,5; Mt 18,15

19:18 Du sollst dich nicht rächen noch Zorn bewahren gegen die Kinder

deines Volks. Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst; ich

bin der HERR.

2. Kön 6,22; 2. Chr 28,9-15; Mt 5,43-48; 22,39; Lk 10,25-37

Joh 13,34; Röm 13,9; Gal 5,14; Jak 2,8

19:19 Meine Satzungen sollt ihr halten: Laß nicht zweierlei Art unter

deinem Vieh sich paaren und besäe dein Feld nicht mit zweierlei

Samen und lege kein Kleid an, das aus zweierlei Faden gewebt ist.

5. Mose 22,9-11

19:20 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt, die eine leibeigne Magd ist und

einem Mann zur Ehe bestimmt, doch nicht losgekauft oder freigelassen

ist, so soll das bestraft werden. Aber sie sollen nicht sterben,

denn sie ist nicht frei gewesen.
2. Mose 21,7-11

19:21 Der Mann soll aber als seine Buße dem HERRN vor die Tür der

Stiftshütte einen Widder zum Schuldopfer bringen;

19:22 und der Priester soll ihn entsühnen mit dem Schuldopfer vor dem

HERRN wegen der Sünde, die er getan hat, so wird ihm Gott seine

Sünde vergeben, die er getan hat.
Kap 5,17-18

19:23 Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume pflanzt, von denen man

ißt, so laßt ihre ersten Früchte stehen, als wären sie unrein wie

Unbeschnittene. Drei Jahre lang sollt ihr die Früchte als unrein

ansehen, daß ihr sie nicht eßt;

19:24 im vierten Jahr sollen alle ihre Früchte unter Jubel dem HERRN

geweiht werden;

19:25 erst im fünften Jahr sollt ihr die Früchte essen, damit ihr künftig

um so reicheren Ertrag einsammelt; ich bin der HERR, euer Gott.

19:26 Ihr sollt nichts essen, in dem noch Blut ist. Ihr sollt nicht

Wahrsagerei noch Zauberei treiben.
Kap 3,17; 5. Mose 18,10

19:27 Ihr sollt euer Haar am Haupt nicht rundherum abschneiden noch euren

Bart stutzen.
(27 und 28) Kap 21,5; 5. Mose 14,1

19:28 Ihr sollt um eines Toten willen an eurem Leibe keine Einschnitte

machen noch euch Zeichen einätzen; ich bin der HERR.

19:29 Du sollst deine Tochter nicht zur Hurerei anhalten, daß nicht das

Land Hurerei treibe und werde voll Schandtat.
5. Mose 23,18; 2. Kön 23,7

19:30 Meine Feiertage haltet und fürchtet mein Heiligtum; ich bin der

HERR.
Kap 26,2

19:31 Ihr sollt euch nicht wenden zu den Geisterbeschwörern und

Zeichendeutern und sollt sie nicht befragen, daß ihr nicht an ihnen

unrein werdet; ich bin der HERR, euer Gott.
Kap 20,6; 5. Mose 18,10-11; 1. Sam 28,7

19:32 Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten ehren und

sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der HERR.

19:33 Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr

nicht bedrücken.
2. Mose 22,20

19:34 Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du

sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge

gewesen in Ägyptenland. Ich bin der HERR, euer Gott.

19:35 Ihr sollt nicht unrecht handeln im Gericht, mit der Elle, mit

Gewicht, mit Maß.

19:36 Rechte Waage, rechtes Gewicht, rechter Scheffel und rechtes Maß

sollen bei euch sein; ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus

Ägyptenland geführt hat,
5. Mose 25,13-16; Spr 11,1

19:37 daß ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte haltet und tut;

ich bin der HERR.
Strafbestimmungen für schwere Sünden
20:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

20:2 Sage zu den Israeliten: Wer unter den Israeliten oder den

Fremdlingen in Israel eins seiner Kinder dem Moloch gibt, der soll

des Todes sterben; das Volk des Landes soll ihn steinigen.

20:3 Und ich will mein Antlitz kehren gegen einen solchen Menschen und

will ihn aus seinem Volk ausrotten, weil er dem Moloch eins seiner

Kinder gegeben und mein Heiligtum unrein gemacht und meinen heiligen

Namen entheiligt hat.

20:4 Und wenn das Volk des Landes bei dem Menschen durch die Finger sehen

würde, der eins seiner Kinder dem Moloch gegeben hat, daß es ihn

nicht tötet,

20:5 so will doch ich mein Antlitz gegen diesen Menschen kehren und gegen

sein Geschlecht und will ihn und alle, die wie er mit dem Moloch

Abgötterei getrieben haben, aus ihrem Volk ausrotten.

20:6 Wenn sich jemand zu den Geisterbeschwörern und Zeichendeutern

wendet, daß er mit ihnen Abgötterei treibt, so will ich mein Antlitz

gegen ihn kehren und will ihn aus seinem Volk ausrotten.

Kap 19,31

20:7 Darum heiligt euch und seid heilig; denn ich bin der HERR, euer

Gott.
Kap 19,2

20:8 Und haltet meine Satzungen und tut sie; ich bin der HERR, der euch

heiligt.

20:9 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll des Todes

sterben. Seine Blutschuld komme über ihn, weil er seinem Vater oder

seiner Mutter geflucht hat.
2. Mose 21,17

20:10 Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen

beide des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin, weil er mit

der Frau seines Nächsten die Ehe gebrochen hat.
2. Mose 20,14; 2. Sam 11,4; Joh 8,5

20:11 Wenn jemand mit der Frau seines Vaters Umgang pflegt und damit

seinen Vater schändet, so sollen beide des Todes sterben; ihre

Blutschuld komme über sie.
(11-21) Kap 18,6-23

20:12 Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter Umgang pflegt, so sollen sie

beide des Todes sterben, denn sie haben einen schändlichen Frevel

begangen; ihr Blut lastet auf ihnen.

20:13 Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie

getan, was ein Greuel ist, und sollen beide des Todes sterben;

Blutschuld lastet auf ihnen.

20:14 Wenn jemand eine Frau nimmt und ihre Mutter dazu, der hat eine

Schandtat begangen; man soll ihn mit Feuer verbrennen und die beiden

Frauen auch, damit keine Schandtat unter euch sei.

20:15 Wenn jemand bei einem Tiere liegt, der soll des Todes sterben, und

auch das Tier soll man töten.

20:16 Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um mit ihm Umgang zu

haben, so sollst du sie töten und das Tier auch. Des Todes sollen

sie sterben; ihre Blutschuld komme über sie.

20:17 Wenn jemand seine Halbschwester nimmt, seines Vaters Tochter oder

seiner Mutter Tochter, und sie miteinander Umgang haben, so ist das

Blutschande; sie sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres

Volks. Er hat mit seiner Schwester Umgang gehabt; sie sollen ihre

Schuld tragen.

20:18 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihrer Tage und mit ihr

Umgang hat und so den Brunnen ihres Blutes aufdeckt und sie den

Brunnen ihres Blutes aufdeckt, so sollen beide aus ihrem Volk

ausgerottet werden.
Kap 15,24

20:19 Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters

sollst du nicht Umgang haben. Wer das tut, schändet seine

Blutsverwandte; sie sollen ihre Schuld tragen.

20:20 Wenn jemand mit der Frau seines Oheims Umgang hat, der hat seinen

Oheim geschändet. Sie sollen ihre Schuld tragen; ohne Kinder sollen

sie sterben.

20:21 Wenn jemand die Frau seines Bruders nimmt, so ist das eine

abscheuliche Tat. Sie sollen ohne Kinder sein, denn er hat damit

seinen Bruder geschändet.

20:22 So haltet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut danach,

auf daß euch nicht das Land ausspeie, in das ich euch führen will,

damit ihr darin wohnet.

20:23 Und wandelt nicht in den Satzungen der Völker, die ich vor euch her

vertreiben werde. Denn das alles haben sie getan, und ich habe einen

Ekel an ihnen gehabt.

20:24 Euch aber sagte ich: Ihr Land soll euch zufallen; und ich will es

euch zum Erbe geben, ein Land, darin Milch und Honig fließt. Ich bin

der HERR, euer Gott, der euch von den Völkern abgesondert hat,

2. Mose 19,5-6

20:25 daß ihr auch absondern sollt das reine Vieh vom unreinen und die

unreinen Vögel von den reinen und euch nicht unrein machet an Vieh,

an Vögeln und an allem, was auf Erden kriecht, das ich abgesondert

habe, daß es euch unrein sei.
Kap 11,1-47

20:26 Darum sollt ihr mir heilig sein; denn ich, der HERR, bin heilig, der

euch abgesondert hat von den Völkern, daß ihr mein wäret.

20:27 Wenn ein Mann oder eine Frau Geister beschwören oder Zeichen deuten

kann, so sollen sie des Todes sterben; man soll sie steinigen; ihre

Blutschuld komme über sie.
2. Mose 22,17
Gesetz für die Priester

21:1 Und der HERR sprach zu Mose: Sage den Priestern, den Söhnen

Aarons, und sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten

seines Volks unrein machen
(1-4) Hes 44,25-27

21:2 außer an seinen nächsten Blutsverwandten: an seiner Mutter, an

seinem Vater, an seinem Sohn, an seiner Tochter, an seinem Bruder

21:3 und an seiner Schwester, die noch Jungfrau und noch bei ihm ist, die

keines Mannes Frau gewesen ist. An deren Leiche darf er sich unrein

machen.

21:4 Sonst soll er sich nicht unrein machen an irgendeinem, der ihm

zugehört unter seinem Volk; er würde sich entheiligen.

21:5 Sie sollen auch keine Glatze scheren auf ihrem Haupt noch ihren Bart

stutzen und an ihrem Leibe kein Mal einschneiden.
Kap 19,27-28

21:6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und nicht entheiligen den Namen

ihres Gottes, denn sie opfern die Feueropfer des HERRN, die Speise

ihres Gottes; darum sollen sie heilig sein.

21:7 Sie sollen keine Hure zur Frau nehmen noch eine, die nicht mehr

Jungfrau ist oder die von ihrem Mann verstoßen ist; denn sie sind

heilig ihrem Gott.

21:8 Darum sollst du den Priester heilig halten, denn er opfert die

Speise deines Gottes. Er soll dir heilig sein; denn ich bin heilig,

der HERR, der euch heiligt.

21:9 Wenn eines Priesters Tochter sich durch Hurerei entheiligt, so soll

man sie mit Feuer verbrennen; denn sie hat ihren Vater entheiligt.

21:10 Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das

Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist und der angezogen ist

mit den heiligen Kleidern, der soll sein Haupthaar nicht wirr

hängen lassen und seine Kleider nicht zerreißen
Kap 8,12; 2. Mose 28,41; 29,7; Kap 10,6

21:11 und soll zu keinem Toten kommen und soll sich weder an Vater noch an

Mutter unrein machen.
Vers 2

21:12 Aus dem Heiligtum soll er nicht gehen, daß er nicht entheilige das

Heiligtum seines Gottes; denn die Weihe des Salböls seines Gottes

ist auf ihm. Ich bin der HERR.
21:13 Eine Jungfrau soll er zur Frau nehmen,

21:14 keine Witwe oder Verstoßene oder Entehrte oder Hure, sondern eine

Jungfrau seines Volks soll er zur Frau nehmen,

21:15 damit er seine Nachkommen nicht entheilige unter seinem Volk; denn

ich bin der HERR, der ihn heiligt.
21:16 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

21:17 Sage zu Aaron: Wenn einer deiner Nachkommen in künftigen

Geschlechtern einen Fehler hat, der soll nicht herzutreten, um die

Speise seines Gottes zu opfern.

21:18 Denn keiner, an dem ein Fehler ist, soll herzutreten, er sei blind,

lahm, mit einem entstellten Gesicht, mit irgendeiner Mißbildung

21:19 oder wer einen gebrochenen Fuß oder eine gebrochene Hand hat

21:20 oder bucklig oder verkümmert ist oder wer einen weißen Fleck im Auge

hat oder Krätze oder Flechten oder beschädigte Hoden hat.

21:21 Wer nun unter Aarons, des Priesters, Nachkommen einen Fehler an sich

hat, der soll nicht herzutreten, zu opfern die Feueropfer des HERRN;

denn er hat einen Fehler. Darum soll er sich nicht nahen, um die

Speise seines Gottes zu opfern.

21:22 Doch essen darf er die Speise seines Gottes, vom Heiligen und vom

Hochheiligen.

21:23 Aber zum Vorhang soll er nicht kommen noch zum Altar nahen, weil ein

Fehler an ihm ist, damit er nicht entheilige mein Heiligtum; denn

ich bin der HERR, der sie heiligt.

21:24 Mose aber sagte dies zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen

Israeliten.
Gesetz über den Genuß der Opfergaben
22:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

22:2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie achtsam seien mit dem Heiligen

der Israeliten, den Gaben, die sie mir heiligen, damit sie meinen

heiligen Namen nicht entheiligen. Ich bin der HERR.

22:3 So sage ihnen nun für ihre Nachkommen: Wer von euren Nachkommen

herzutritt zu dem Heiligen, das die Israeliten dem HERRN heiligen,

und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden vor

meinem Antlitz. Ich bin der HERR.

22:4 Wer von den Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Ausfluß hat,

der soll nicht essen von dem Heiligen, bis er wieder rein ist. Wer

etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder wem

der Same abgeht im Schlaf,
(4-6) Kap 13,1-46; 15,1-33; 21,1-4; 11,29-31

22:5 und wer irgendein Gewürm anrührt, wodurch er unrein wird, oder einen

Menschen, durch den er unrein wird, oder irgend etwas, was ihn

unrein macht,

22:6 wer deren eins anrührt, der ist unrein bis zum Abend und soll von

dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser

abwaschen.

22:7 Und wenn die Sonne untergegangen ist, so ist er rein. Dann darf er

davon essen, denn es ist seine Nahrung.

22:8 Ein verendetes oder zerrissenes Tier soll er nicht essen, damit er

nicht unrein daran werde. Ich bin der HERR.
Kap 7,24

22:9 Darum sollen sie meine Satzungen halten, daß sie nicht Sünde auf

sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen. Ich bin der

HERR, der sie heiligt.

22:10 Kein Fremder soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisasse

noch sein Tagelöhner.

22:11 Wenn aber der Priester einen Sklaven für Geld kauft, so darf der

davon essen. Und der Sklave, der ihm in seinem Hause geboren wird,

der darf auch von seiner Speise essen.

22:12 Wenn aber des Priesters Tochter die Frau eines Mannes wird, der

nicht aus einer priesterlichen Sippe ist, so soll sie nicht von der

heiligen Opfergabe essen.

22:13 Wird sie aber eine Witwe oder verstoßen und hat keine Kinder und

kehrt zurück in ihres Vaters Haus, so darf sie essen von ihres

Vaters Speise wie in ihrer Jugend. Aber kein Fremder soll davon

essen.

22:14 Wer aus Versehen von dem Heiligen ißt, der soll den fünften Teil

dazutun und ihn dem Priester geben samt dem Heiligen.

Kap 5,16

22:15 Denn die Priester sollen nicht entheiligen lassen das Heilige der

Israeliten, die Opfergabe für den HERRN,

22:16 und dadurch die Israeliten mit Schuld beladen, daß diese ihr

Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.

Die Opfer sollen ohne Mängel sein
22:17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

22:18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten: Wer aus dem Hause

Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer darbringen

will, es sei auf ein Gelübde hin oder aus freiem Willen, was sie dem

HERRN als Brandopfer darbringen wollen, -

22:19 damit es euch wohlgefällig mache, soll es ein männliches Tier sein,

ohne Fehler, von Rindern oder Schafen oder Ziegen.

22:20 Alles, was einen Fehler hat, sollt ihr nicht opfern, denn es wird

euch nicht wohlgefällig machen.
5. Mose 15,21; 17,1; Mal 1,8

22:21 Und wenn jemand ein Dankopfer dem HERRN darbringen will, um ein

Gelübde zu erfüllen oder aus freiem Willen, von Rindern oder

Schafen, so soll das ohne Gebrechen sein, damit es wohlgefällig sei.

Es soll keinen Fehler haben.

22:22 Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder eine Wunde oder

ein Geschwür oder Krätze oder Flechten, so sollt ihr es dem HERRN

nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des

HERRN.

22:23 Rinder oder Schafe, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst

du aus freiem Willen opfern, aber für ein Gelübde sind sie nicht

wohlgefällig.

22:24 Du sollst auch dem HERRN kein Tier zum Opfer bringen, dem die Hoden

zerdrückt oder zerschlagen oder zerrissen oder ausgeschnitten sind.

So etwas sollt ihr in eurem Lande an Tieren nicht tun.

5. Mose 23,2

22:25 Ihr sollt auch solche Tiere nicht aus der Hand eines Ausländers

nehmen und als Speise eures Gottes opfern; denn sie taugen nicht und

haben einen Fehler. Darum wird es euch nicht wohlgefällig machen.

Weitere Opfergesetze
22:26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

22:27 Wenn ein Rind oder Schaf oder eine Ziege geboren ist, so soll das

Junge sieben Tage bei seiner Mutter sein; aber am achten Tage und

danach darf man's dem HERRN opfern, so ist es wohlgefällig.

2. Mose 22,29

22:28 Ein Rind oder Schaf soll man nicht mit seinem Jungen an einem Tage

schlachten.
5. Mose 22,6-7

22:29 Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, das euch

wohlgefällig macht,
(29 und 30) Kap 7,15

22:30 so sollt ihr's an demselben Tage essen und sollt nichts

übrigbehalten bis zum Morgen; ich bin der HERR.

22:31 Darum haltet meine Gebote und tut danach; ich bin der HERR.

22:32 Entheiliget nicht meinen heiligen Namen, damit ich geheiligt werde

unter den Israeliten; ich bin der HERR, der euch heiligt,

Vers 9 und 16

22:33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin

der HERR.
Gesetze über den Sabbat und die jährlichen Feste
23:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

23:2 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Dies sind die Feste des

HERRN, die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungen; dies sind

meine Feste:

23:3 Sechs Tage sollst du arbeiten; der siebente Tag aber ist ein

feierlicher Sabbat, heilige Versammlung. Keine Arbeit sollt ihr an

ihm tun; denn es ist ein Sabbat für den HERRN, überall, wo ihr

wohnt.
2. Mose 20,8-11

23:4 Dies sind aber die Feste des HERRN, die ihr ausrufen sollt als

heilige Versammlungen an ihren Tagen:
2. Mose 23,14-19

23:5 Am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend ist des HERRN

Passa.
2. Mose 12,1-20

23:6 Und am fünfzehnten desselben Monats ist das Fest der Ungesäuerten

Brote für den HERRN; da sollt ihr sieben Tage ungesäuertes Brot

essen.

23:7 Am ersten Tage sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt

ihr keine Arbeit tun.

23:8 Und sieben Tage sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen. Am

siebenten Tage soll wieder eine heilige Versammlung sein; da sollt

ihr auch keine Arbeit tun.
2. Mose 13,6
23:9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

23:10 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt,

das ich euch geben werde, und es aberntet, so sollt ihr die erste

Garbe eurer Ernte zu dem Priester bringen.

23:11 Der soll die Garbe als Schwingopfer schwingen vor dem HERRN, daß sie

euch wohlgefällig mache. Das soll aber der Priester tun am Tage nach

dem Sabbat.

23:12 Und ihr sollt am Tage, da eure Garbe geschwungen wird, ein

Brandopfer dem HERRN bringen von einem einjährigen Schaf, ohne

Fehler,

23:13 samt dem Speisopfer: zwei Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt,

als ein Feueropfer für den HERRN zum lieblichen Geruch; dazu das

Trankopfer: eine viertel Kanne Wein.

23:14 Und ihr sollt von der neuen Ernte kein Brot noch geröstete oder

frische Körner essen, bis zu dem Tag, da ihr eurem Gott seine Gabe

bringt. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen,

überall, wo ihr wohnt.

23:15 Danach sollt ihr zählen vom Tage nach dem Sabbat, da ihr die Garbe

als Schwingopfer darbrachtet, sieben ganze Wochen.

4. Mose 28,26-31; 5. Mose 16,9-12

23:16 Bis zu dem Tag nach dem siebenten Sabbat, nämlich fünfzig Tage,

sollt ihr zählen und dann ein neues Speisopfer dem HERRN opfern.

23:17 Ihr sollt aus euren Wohnungen zwei Brote bringen als Schwingopfer,

von zwei Zehnteln feinstem Mehl, gesäuert und gebacken, als

Erstlingsgabe für den HERRN.

23:18 Und ihr sollt herzubringen neben eurem Brot sieben einjährige Schafe

ohne Fehler und einen jungen Stier und zwei Widder - das soll des

HERRN Brandopfer sein - mit ihren Speisopfern und Trankopfern als

ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.

23:19 Dazu sollt ihr opfern einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei

einjährige Schafe zum Dankopfer.

23:20 Und der Priester soll sie als Schwingopfer schwingen samt den

Erstlingsbroten vor dem HERRN. Das alles soll als ein Schwingopfer

dem HERRN heilig sein und dem Priester gehören.

23:21 Und ihr sollt an diesem Tag eine heilige Versammlung ausrufen; keine

Arbeit sollt ihr tun. Eine ewige Ordnung soll das sein bei euren

Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.

23:22 Wenn ihr aber euer Land aberntet, sollt ihr nicht alles bis an die

Ecken des Feldes abschneiden, auch nicht Nachlese halten, sondern

sollt es den Armen und Fremdlingen lassen. Ich bin der HERR, euer

Gott.
Kap 19,9-10
23:23 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

23:24 Sage zu den Israeliten: Am ersten Tage des siebenten Monats sollt

ihr Ruhetag halten mit Posaunenblasen zum Gedächtnis, eine heilige

Versammlung.
4. Mose 29,1-6; 10,10

23:25 Da sollt ihr keine Arbeit tun und sollt dem HERRN Feueropfer

darbringen.
23:26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

23:27 Am zehnten Tage in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag.

Da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und fasten und dem

HERRN Feueropfer darbringen
Kap 16,1-34

23:28 und sollt keine Arbeit tun an diesem Tage, denn es ist der

Versöhnungstag, daß ihr entsühnt werdet vor dem HERRN, eurem Gott.

23:29 Denn wer nicht fastet an diesem Tage, der wird aus seinem Volk

ausgerottet werden.

23:30 Und wer an diesem Tage irgendeine Arbeit tut, den will ich vertilgen

aus seinem Volk.

23:31 Darum sollt ihr keine Arbeit tun. Das soll eine ewige Ordnung sein

bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.

23:32 Ein feierlicher Sabbat soll er euch sein, und ihr sollt fasten. Am

neunten Tage des Monats, am Abend, sollt ihr diesen Ruhetag halten,

vom Abend an bis wieder zum Abend.
23:33 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

23:34 Sage zu den Israeliten: Am fünfzehnten Tage dieses siebenten Monats

ist das Laubhüttenfest für den HERRN, sieben Tage lang.

4. Mose 29,12-39; 5. Mose 16,13-15

23:35 Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung sein; keine Arbeit

sollt ihr tun.

23:36 Sieben Tage sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen. Am achten

Tage sollt ihr wieder eine heilige Versammlung halten und sollt

Feueropfer dem HERRN darbringen. Es ist eine Festversammlung; keine

Arbeit sollt ihr tun.
Joh 7,37

23:37 Das sind die Feste des HERRN, die ihr als heilige Versammlungen

ausrufen sollt, um dem HERRN Feueropfer darzubringen: Brandopfer,

Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, ein jedes an seinem Tage,

23:38 abgesehen von den Sabbaten des HERRN und euren andern Gaben und

Gelübden und freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN gebt.

23:39 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr die Früchte des

Landes einbringt, sollt ihr ein Fest des HERRN halten sieben Tage

lang. Am ersten Tage ist Ruhetag und am achten Tage ist auch

Ruhetag.

23:40 Ihr sollt am ersten Tage Früchte nehmen von schönen Bäumen,

Palmwedel und Zweige von Laubbäumen und Bachweiden und sieben Tage

fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott,
Neh 8,14-16

23:41 und sollt das Fest dem HERRN halten jährlich sieben Tage lang. Das

soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, daß sie im

siebenten Monat so feiern.

23:42 Sieben Tage sollt ihr in Laubhütten wohnen. Wer einheimisch ist in

Israel, soll in Laubhütten wohnen,

23:43 daß eure Nachkommen wissen, wie ich die Israeliten habe in Hütten

wohnen lassen, als ich sie aus Ägyptenland führte. Ich bin der HERR,

euer Gott.

23:44 Und Mose tat den Israeliten die Feste des HERRN kund.

Gesetze über die Lampen und Schaubrote
24:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

24:2 Gebiete den Israeliten, daß sie zu dir bringen reines Öl aus

zerstoßenen Oliven für den Leuchter, daß man beständig Lampen

aufsetzen kann.
2. Mose 27,20

24:3 Außen vor dem Vorhang, der vor der Lade mit dem Gesetz hängt, in der

Stiftshütte soll Aaron den Leuchter herrichten, daß er vom Abend bis

zum Morgen beständig leuchte vor dem HERRN. Das sei eine ewige

Ordnung bei euren Nachkommen.

24:4 Er soll die Lampen auf dem Leuchter von feinem Gold herrichten, daß

sie vor dem HERRN beständig leuchten.

24:5 Und du sollst feinstes Mehl nehmen und davon zwölf Brote backen -

zwei Zehntel soll ein Brot haben -

24:6 und sollst sie legen in zwei Reihen, je sechs in einer Reihe, auf

den Tisch von feinem Gold vor dem HERRN.
2. Mose 25,30

24:7 Und sollst auf sie legen reinen Weihrauch, daß er als Gedenkopfer

bei den Broten sei, ein Feueropfer für den HERRN.

24:8 An jedem Sabbat soll er sie zurichten vor dem HERRN als beständige

Gabe der Israeliten, eine Ordnung für immer,

24:9 und sie sollen Aaron und seinen Söhnen gehören. Die sollen sie essen

an heiliger Stätte; denn als ein Hochheiliges von den Opfern des

HERRN gehören sie Aaron als ewiges Recht.
Strafen für Gotteslästerung, Totschlag und Gewalt

24:10 Es ging aber der Sohn einer israelitischen Frau und eines

ägyptischen Mannes mitten unter die Israeliten und zankte sich im

Lager mit einem israelitischen Mann

24:11 und lästerte den Namen des HERRN und fluchte. Da brachten sie ihn zu

Mose - seine Mutter aber hieß Schelomit, eine Tochter Dibris vom

Stamm Dan -

24:12 und legten ihn gefangen, bis ihnen klare Antwort würde durch den

Mund des HERRN.
4. Mose 15,34
24:13 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

24:14 Führe den Flucher hinaus vor das Lager und laß alle, die es gehört

haben, ihre Hände auf sein Haupt legen und laß die ganze Gemeinde

ihn steinigen
4. Mose 15,36; 5. Mose 17,5; Apg 7,56

24:15 und sage zu den Israeliten: Wer seinem Gott flucht, der soll seine

Schuld tragen.

24:16 Wer des HERRN Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze

Gemeinde soll ihn steinigen. Ob Fremdling oder Einheimischer, wer

den Namen lästert, soll sterben.
2. Mose 20,7; Mt 26,65-66

24:17 Wer irgendeinen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben.

2. Mose 21,12

24:18 Wer aber ein Stück Vieh erschlägt, der soll's ersetzen, Leben um

Leben.
2. Mose 21,33-37

24:19 Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan

hat,

24:20 Schaden um Schaden, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einen

Menschen verletzt hat, so soll man ihm auch tun.
2. Mose 21,23-25

24:21 Wer ein Stück Vieh erschlägt, der soll's erstatten; wer aber einen

Menschen erschlägt, der soll sterben.

24:22 Es soll ein und dasselbe Recht unter euch sein für den Fremdling

wie für den Einheimischen; ich bin der HERR, euer Gott.

Kap 19,34; 2. Mose 12,49

24:23 Mose aber sagte es den Israeliten, und sie führten den Flucher

hinaus vor das Lager und steinigten ihn. So taten die Israeliten,

wie der HERR es Mose geboten hatte.
Gesetz über Sabbatjahr und Erlaßjahr

25:1 Und der HERR sprach zu Mose auf dem Berge Sinai:

25:2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land

kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen

Sabbat feiern.

25:3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen

Weinberg beschneiden und die Früchte einsammeln,
(3 und 4) 2. Mose 23,10-11

25:4 aber im siebenten Jahr soll das Land dem HERRN einen feierlichen

Sabbat halten; da sollst du dein Feld nicht besäen noch deinen

Weinberg beschneiden.

25:5 Was von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und

die Trauben, die ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen;

ein Sabbatjahr des Landes soll es sein.

25:6 Was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du

und dein Knecht und deine Magd, dein Tagelöhner und dein Beisasse,

die bei dir weilen,

25:7 dein Vieh und das Wild in deinem Lande; all sein Ertrag soll zur

Nahrung dienen.

25:8 Und du sollst zählen sieben Sabbatjahre, siebenmal sieben Jahre, daß

die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre mache.

25:9 Da sollst du die Posaune blasen lassen durch euer ganzes Land am

zehnten Tage des siebenten Monats, am Versöhnungstag.

Kap 23,27

25:10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt eine

Freilassung ausrufen im Lande für alle, die darin wohnen; es soll

ein Erlaßjahr für euch sein. Da soll ein jeder bei euch wieder zu

seiner Habe und zu seiner Sippe kommen.
Jes 61,2; Lk 4,19

25:11 Als Erlaßjahr soll das fünfzigste Jahr euch gelten. Ihr sollt nicht

säen und, was von selber wächst, nicht ernten, auch, was ohne Arbeit

wächst, im Weinberg nicht lesen;

25:12 denn das Erlaßjahr soll euch heilig sein; vom Felde weg dürft ihr

essen, was es trägt.

25:13 Das ist das Erlaßjahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen

soll.

25:14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder ihm etwas abkaufst,

soll keiner seinen Bruder übervorteilen,
1. Thess 4,6

25:15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Erlaßjahr an sollst du es von

ihm kaufen; danach, wieviel Jahre noch Ertrag bringen, soll er dir's

verkaufen.

25:16 Sind es noch viele Jahre, so darfst du den Kaufpreis steigern; sind

es noch wenige Jahre, sollst du den Kaufpreis verringern; denn die

Zahl der Ernten verkauft er dir.

25:17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor

deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.

25:18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr

danach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen könnt.

Kap 26,5; 1. Kön 5,5

25:19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen

habt und sicher darin wohnt.

25:20 Und wenn ihr sagt: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? Denn wenn

wir nicht säen, so sammeln wir auch kein Getreide ein -,

25:21 so will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, daß

er Getreide schaffen soll für drei Jahre,
5. Mose 28,8

25:22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in

das neunte Jahr, so daß ihr vom alten esset, bis wieder neues

Getreide kommt.

25:23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land

ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei mir.

Ps 39,13

25:24 Und bei all eurem Grundbesitz sollt ihr für das Land die Einlösung

gewähren.
Gesetz über Einlösung im Blick auf das Erlaßjahr

25:25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seiner Habe verkauft, so soll

sein nächster Verwandter kommen und einlösen, was sein Bruder

verkauft hat.
Rut 4,3-4

25:26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und selbst soviel aufbringen kann,

um es einzulösen,

25:27 so soll er die Jahre abrechnen, seitdem er's verkauft hat, und was

noch übrig ist, dem Käufer zurückzahlen und so wieder zu seiner Habe

kommen.

25:28 Kann er aber nicht soviel aufbringen, um es ihm zurückzuzahlen, so

soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum

Erlaßjahr. Dann soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe

kommen.

25:29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein

ganzes Jahr Frist, es wieder einzulösen. Das soll die Zeit sein,

darin er es einlösen kann.

25:30 Wenn er's aber nicht einlöst, ehe das ganze Jahr um ist, so soll es

der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll

nicht frei werden im Erlaßjahr.

25:31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorf, um das keine Mauer ist, so soll

man es dem Feld des Landes gleichrechnen, und es soll immer

eingelöst werden können und im Erlaßjahr frei werden.

25:32 Was aber die Städte der Leviten anlangt, so sollen sie die Häuser

in den Städten, die ihnen gehören, jederzeit einlösen können.

(32-34) 4. Mose 35,2-5

25:33 Wenn einer von den Leviten nicht einlöst, so soll das verkaufte Haus

in der Stadt, die ihnen gehört, im Erlaßjahr frei werden; denn die

Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitz inmitten der

Israeliten.

25:34 Auch das Weideland vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn

das ist ihr Eigentum für immer.

25:35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr bestehen kann, so

sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen,

daß er neben dir leben könne;

25:36 und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag, sondern

sollst dich vor deinem Gott fürchten, daß dein Bruder neben dir

leben könne.
(36 und 37) 2. Mose 22,24; 5. Mose 23,20

25:37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch Speise

geben gegen Aufschlag.

25:38 Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat,

um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.

25:39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst

du ihn nicht als Sklaven dienen lassen;
2. Mose 21,2

25:40 sondern wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein

und bis an das Erlaßjahr bei dir dienen.

25:41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll

zurückkehren zu seiner Sippe und wieder zu seiner Väter Habe kommen.

25:42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe.

Darum soll man sie nicht als Sklaven verkaufen.

25:43 Du sollst nicht mit Härte über sie herrschen, sondern dich fürchten

vor deinem Gott.
2. Mose 21,20-21

25:44 Willst du aber Sklaven und Sklavinnen haben, so sollst du sie kaufen

von den Völkern, die um euch her sind,

25:45 und auch von den Beisassen, die als Fremdlinge unter euch wohnen,

und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen.

Die mögt ihr zu eigen haben

25:46 und sollt sie vererben euren Kindern zum Eigentum für immer; die

sollt ihr Sklaven sein lassen. Aber von euren Brüdern, den

Israeliten, soll keiner über den andern herrschen mit Härte.

25:47 Wenn irgendein Fremdling oder Beisasse bei dir zu Besitz kommt und

dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Beisassen

bei dir oder jemandem von dessen Sippe verkauft,

25:48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Recht haben, wieder

frei zu werden, und es soll ihn jemand unter seinen Brüdern einlösen

25:49 oder sein Oheim oder sein Vetter oder sonst sein nächster

Blutsverwandter aus seinem Geschlecht; oder wenn er selbst soviel

aufbringen kann, so soll er selbst sich einlösen.

25:50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich

verkauft hatte, bis aufs Erlaßjahr. Und das Geld, um das er sich

verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, als

wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen.

25:51 Sind noch viele Jahre bis zum Erlaßjahr, so soll er entsprechend

mehr zu seiner Einlösung erstatten von dem Gelde, für das er gekauft

wurde.

25:52 Sind aber nur wenige Jahre übrig bis zum Erlaßjahr, so soll er sie

berechnen und entsprechend weniger zu seiner Einlösung erstatten.

25:53 Wie ein Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, doch soll

er nicht mit Härte über ihn herrschen vor deinen Augen.

Vers 43

25:54 Wird er aber nicht auf diese Weise eingelöst, so soll er im

Erlaßjahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm.

25:55 Denn mir gehören die Israeliten als Knechte; meine Knechte sind sie,

die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

Segen und Fluch
(vgl. 2. Mose 23,20-33; 5. Mose 28,1-68)

26:1 Ihr sollt euch keine Götzen machen und euch weder Bild noch Steinmal

aufrichten, auch keinen Stein mit Bildwerk setzen in eurem Lande, um

davor anzubeten; denn ich bin der HERR, euer Gott.

2. Mose 20,4-5

26:2 Haltet meine Sabbate und habt Ehrfurcht vor meinem Heiligtum. Ich

bin der HERR.
Kap 19,30

26:3 Werdet ihr in meinen Satzungen wandeln und meine Gebote halten und

tun,

26:4 so will ich euch Regen geben zur rechten Zeit, und das Land soll

sein Gewächs geben und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte

bringen.
5. Mose 11,14

26:5 Und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte

soll reichen bis zur Zeit der Saat. Und ihr sollt Brot die Fülle

haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.
Am 9,13

26:6 Ich will Frieden geben in eurem Lande, daß ihr schlafet und euch

niemand aufschrecke. Ich will die wilden Tiere aus eurem Lande

wegschaffen, und kein Schwert soll durch euer Land gehen.

Hes 34,25

26:7 Ihr sollt eure Feinde jagen, und sie sollen vor euch her dem Schwert

verfallen.

26:8 Fünf von euch sollen hundert jagen, und hundert von euch sollen

zehntausend jagen; denn eure Feinde sollen vor euch her dem Schwert

verfallen.
5. Mose 32,30; Jos 23,10

26:9 Und ich will mich zu euch wenden und will euch fruchtbar machen und

euch mehren und will meinen Bund mit euch halten.
Hes 36,11

26:10 Und ihr werdet noch von dem Vorjährigen essen und, wenn das Neue

kommt, das Vorjährige wegtun müssen.

26:11 Ich will meine Wohnung unter euch haben und will euch nicht

verwerfen.

26:12 Und ich will unter euch wandeln und will euer Gott sein, und ihr

sollt mein Volk sein.
Jer 7,23; 2. Kor 6,16

26:13 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt

hat, damit ihr nicht ihre Knechte bleibt, und habe euer Joch

zerbrochen und habe euch aufrecht einhergehen lassen.

Hes 34,27-28

26:14 Werdet ihr mir aber nicht gehorchen und nicht alle diese Gebote tun

26:15 und werdet ihr meine Satzungen verachten und meine Rechte verwerfen,

daß ihr nicht tut alle meine Gebote, und werdet ihr meinen Bund

brechen,

26:16 so will auch ich euch dieses tun: Ich will euch heimsuchen mit

Schrecken, mit Auszehrung und Fieber, daß euch die Augen erlöschen

und das Leben hinschwindet. Ihr sollt umsonst euren Samen säen, und

eure Feinde sollen ihn essen.

26:17 Und ich will mein Antlitz gegen euch richten, und ihr sollt

geschlagen werden vor euren Feinden, und die euch hassen, sollen

über euch herrschen, und ihr sollt fliehen, ohne daß euch einer

jagt.

26:18 Wenn ihr mir aber auch dann noch nicht gehorcht, so will ich euch

noch weiter strafen, siebenfältig, um eurer Sünden willen,

26:19 daß ich euren Stolz und eure Halsstarrigkeit breche, und will euren

Himmel wie Eisen und eure Erde wie Erz machen.
5. Mose 11,17

26:20 Und eure Mühe und Arbeit soll verloren sein, daß euer Land sein

Gewächs nicht gebe und die Bäume im Lande ihre Früchte nicht

bringen.

26:21 Und wenn ihr mir zuwiderhandelt und mich nicht hören wollt, so will

ich euch noch weiter schlagen, siebenfältig, um eurer Sünden willen.

26:22 Und ich will wilde Tiere unter euch senden, die sollen eure Kinder

fressen und euer Vieh zerreißen und euch vermindern, und eure

Straßen sollen verlassen sein.
Hes 5,17

26:23 Werdet ihr euch aber damit noch nicht von mir zurechtbringen lassen

und mir zuwiderhandeln,
(23 und 24) 2. Sam 22,27

26:24 so will auch ich euch zuwiderhandeln und will euch siebenfältig mehr

schlagen um eurer Sünden willen

26:25 und will ein Racheschwert über euch bringen, das meinen Bund rächen

soll. Und wenn ihr euch auch in eure Städte flüchtet, will ich doch

die Pest unter euch senden und will euch in die Hände eurer Feinde

geben.
Jes 1,20; 1,24

26:26 Dann will ich euch den Vorrat an Brot verderben; zehn Frauen sollen

euer Brot in einem Ofen backen, und euer Brot soll man euch nach

Gewicht zuteilen, und wenn ihr eßt, sollt ihr nicht satt werden.

Jes 3,1; Hes 4,16

26:27 Werdet ihr mir aber auch dann noch nicht gehorchen und mir

zuwiderhandeln,

26:28 so will auch ich euch im Grimm zuwiderhandeln und will euch

siebenfältig mehr strafen um eurer Sünden willen,

26:29 daß ihr sollt eurer Söhne und Töchter Fleisch essen.

5. Mose 28,53; Jer 19,9

26:30 Und ich will eure Opferhöhen vertilgen und eure Rauchopfersäulen

ausrotten und will eure Leichname auf die Leichname eurer Götzen

werfen und werde an euch Ekel haben.
Hes 6,4; 6,6

26:31 Und ich will eure Städte wüst machen und eure Heiligtümer verheeren

und will den lieblichen Geruch eurer Opfer nicht mehr riechen.

26:32 So will ich das Land wüst machen, daß eure Feinde, die darin wohnen

werden, sich davor entsetzen.

26:33 Euch aber will ich unter die Völker zerstreuen und mit gezücktem

Schwert hinter euch her sein, daß euer Land soll wüst sein und eure

Städte zerstört.

26:34 Alsdann wird das Land seine Sabbate nachholen, solange es wüst

liegt und ihr in der Feinde Land seid; ja, dann wird das Land ruhen

und seine Sabbate nachholen.
Kap 25,2; 2. Chr 36,21

26:35 Solange es wüst liegt, wird es ruhen, weil es nicht ruhen konnte,

als ihr es solltet ruhen lassen, während ihr darin wohntet.

26:36 Und denen, die von euch übrigbleiben, will ich ein feiges Herz

machen in ihrer Feinde Land, daß sie ein raschelndes Blatt soll

jagen, und sie sollen davor fliehen, als jagte sie ein Schwert, und

fallen, wo sie doch niemand jagt.

26:37 Und einer soll über den andern hinfallen, als wäre das Schwert

hinter ihnen, wo sie doch niemand jagt, und ihr sollt nicht bestehen

können gegen eure Feinde.

26:38 Und ihr sollt umkommen unter den Völkern, und eurer Feinde Land soll

euch fressen.

26:39 Die aber von euch übrigbleiben, die sollen in der Feinde Land

dahinschwinden wegen ihrer Missetat, aber auch um der Missetat

ihrer Väter willen.
Hes 24,23; 33,10
Umkehr des Volkes und Treue des HERRN

26:40 Da werden sie dann bekennen ihre Missetat und ihrer Väter Missetat,

daß sie mir untreu gewesen sind und mir zuwidergehandelt haben.

5. Mose 4,30

26:41 - Darum habe auch ich ihnen zuwidergehandelt und sie in das Land

ihrer Feinde getrieben. - Da wird sich ja ihr unbeschnittenes Herz

demütigen, und dann werden sie die Strafe für ihre Missetat

abtragen.
5. Mose 10,16; Jer 9,25

26:42 Und ich werde an meinen Bund mit Jakob gedenken und an meinen Bund

mit Isaak und an meinen Bund mit Abraham und werde an das Land

gedenken.
2. Mose 2,24; 2. Kön 13,23

26:43 Aber das Land wird von ihnen verlassen sein und seine Sabbate

nachholen, solange es wüst liegt, und sie werden die Strafe für ihre

Missetat abtragen, weil sie meine Rechte verachtet und an meinen

Satzungen Ekel gehabt haben.

26:44 Aber wenn sie auch in der Feinde Land sind, verwerfe ich sie

dennoch nicht, und es ekelt mich nicht vor ihnen, so daß es mit

ihnen aus sein sollte und mein Bund mit ihnen nicht mehr gelten

sollte; denn ich bin der HERR, ihr Gott.
Hos 11,9

26:45 Und ich will ihnen zugut an meinen Bund mit den Vorfahren gedenken,

die ich aus Ägyptenland führte vor den Augen der Völker, auf daß ich

ihr Gott wäre, ich, der HERR.
1. Mose 12,7

26:46 Dies sind die Satzungen und Rechte und Gesetze, die der HERR

zwischen sich und den Israeliten aufgerichtet hat auf dem Berge

Sinai durch die Hand des Mose.

Was man geloben und nach der Schätzung des Priesters

ablösen darf und was nicht
27:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

27:2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN

ein Gelübde getan hat, das abgelöst werden soll, und es sich um

einen Menschen handelt,

27:3 so soll das deine Schätzung sein: Einen Mann von zwanzig bis

sechzig Jahren sollst du schätzen auf fünfzig Lot Silber nach dem

Gewicht des Heiligtums,
(3-7) Ri 11,31; 1. Sam 1,11
27:4 eine Frau auf dreißig Lot Silber.

27:5 Von fünf Jahren bis zwanzig Jahren sollst du, wenn es ein Mann ist,

schätzen auf zwanzig Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot Silber.

27:6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du, wenn es ein Knabe

ist, schätzen auf fünf Lot Silber, ein Mädchen aber auf drei Lot

Silber.

27:7 Bei sechzig Jahren und darüber sollst du, wenn es ein Mann ist,

schätzen auf fünfzehn Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot

Silber.

27:8 Ist er aber zu arm, diese Schätzung zu zahlen, so soll er jenen

Menschen vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn

schätzen; er soll ihn aber schätzen nach dem, was der zu geben

vermag, der das Gelübde getan hat.

27:9 Ist es aber ein Tier, das man dem HERRN opfern darf: Jedes Tier, das

man dem HERRN gibt, ist heilig.

27:10 Man soll es nicht auswechseln noch tauschen, ein gutes gegen ein

schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand

auswechselt ein Tier gegen das andere, so sollen sie beide heilig

sein.

27:11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so

soll man es vor den Priester stellen,

27:12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und

es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.

27:13 Will's aber jemand ablösen, der soll den fünften Teil über die

Schätzung hinaus geben.
Kap 5,16

27:14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN gelobt, daß es ihm heilig sei, so

soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und wie

es der Priester schätzt, so soll's bleiben.

27:15 Wenn es aber der, der es gelobt hat, ablösen will, so soll er den

fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, hinzulegen, dann

soll es ihm wieder gehören.

27:16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN gelobt, so

soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Sack

Gerste, so soll der Acker fünfzig Lot Silber gelten.

2. Sam 24,24

27:17 Gelobt er seinen Acker vom Erlaßjahr an, so soll es bei dieser

Schätzung bleiben.
Kap 25,8-55

27:18 Hat er ihn aber nach dem Erlaßjahr gelobt, so soll der Priester das

Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum Erlaßjahr und ihn

danach geringer schätzen.

27:19 Will aber der, der ihn gelobt hat, den Acker ablösen, so soll er den

fünften Teil des Geldes, auf das er geschätzt ist, hinzulegen, so

soll er wieder sein werden.

27:20 Wenn er ihn aber nicht ablöst und verkauft ihn dennoch einem andern,

so kann er nicht mehr abgelöst werden,

27:21 sondern wenn dieser Acker im Erlaßjahr frei wird, soll er dem HERRN

heilig sein wie ein gebannter Acker und soll des Priesters Eigentum

sein.

27:22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker gelobt, den er gekauft hat

und der also nicht sein Erbgut ist,

27:23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis zum Erlaßjahr, und

er soll diese Summe am selben Tage geben, daß sie dem HERRN heilig

sei.

27:24 Aber im Erlaßjahr soll der Acker wieder an den gelangen, von dem er

ihn gekauft hat, dem er als sein Erbgut gehört.

27:25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Gewicht des Heiligtums; ein

Lot aber hat zwanzig Gramm.

27:26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN auch sonst gebührt,

soll niemand geloben, es sei ein Stier oder Schaf; es gehört dem

HERRN.
2. Mose 13,2; 13,12-13; 4. Mose 18,15

27:27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man es ablösen nach der Schätzung

und darüber hinaus geben den fünften Teil. Will man es nicht

ablösen, so werde es verkauft nach der Schätzung.

27:28 Man soll Gebanntes nicht verkaufen oder ablösen, das jemand dem

HERRN durch einen Bann geweiht hat, von allem, was sein ist, es

seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein

Hochheiliges dem HERRN.

(28 und 29) 4. Mose 18,14; 21,2; Jos 6,18; 6,26; Hes 44,29

27:29 Man soll auch keinen gebannten Menschen loskaufen; er soll des Todes

sterben.
Jos 6,17-18; 1. Sam 15,3; 15,9

27:30 Alle Zehnten im Lande, vom Ertrag des Landes und von den Früchten

der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.

4. Mose 18,21; 5. Mose 14,22-29; Neh 13,12

27:31 Will aber jemand seinen Zehnten ablösen, der soll den fünften Teil

darüber hinaus geben.

27:32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, alles, was unter dem

Hirtenstabe hindurchgeht, jedes zehnte davon soll heilig sein dem

HERRN.
2. Chr 31,6

27:33 Man soll nicht fragen, ob es gut oder schlecht sei, man soll's auch

nicht auswechseln. Wenn es aber jemand auswechselt, soll beides

heilig sein und darf nicht abgelöst werden.

27:34 Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot für die Israeliten

auf dem Berge Sinai.
Kap 7,38; 25,1; 26,46

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