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1947 Feb 01 Einer fortschreitenden Gesellschaft dienen
1982 Jun 01 Die Verheißung von Abrüstung und Frieden
1985 Apr 16 Gleichwertigkeit von Mann und Frau
1985 Feb 21 Die Rolle der Jugend beim Fördern und beim Schutz der Menschenrechte
1985 Jun 10 Hunger – Ein globales Problem
1985 Oct 01 Die Verheißung des Weltfriedens
1986 Apr 22 Entwicklung und Weltfrieden
1986 Feb 14 Verhütung und Bekämpfung von Drogen- und Suchtstoffmissbrauch — aus der Bahá’í-Sicht
1986 Jul 07 Erziehung zu internationaler Verständigung und Frieden
1986 May 26 International Year of Peace
1986 Nov 03 Wirtschaftliche Entwicklung
1987 Jan 07 Die Familie – aus der Bahá’í-Sicht
1988 May 21 Gesundheit, Erziehung und die Rolle der Frauen
1991 Apr 05 ERDCHARTA
1991 Aug 13 Internationale Gesetzgebung für Umwelt und Entwicklung
1993 Jun 14 Weltbürger-Ethos
1993 Jun 15 Weltbürger-Ethos
1993 Nov 25 Die Familie in der Weltgemeinschaft
1994 Aug 22 Internationale Bahá’í-Gemeinde Beitrag zu einem Entwicklungsparadigma für das 21. Jahrhundert
1994 Aug 23 Die Rolle der Erziehung, der Medien und der Kunst in der Sozialentwicklung
1994 Aug 24 Die Rolle der Religion bei der Sozialentwicklung
1995 Mar 03 Entwicklungsperspektiven für die Menschheit
1995 Oct 01 Wendezeit für die Nationen
1996 Mar 15 Dekade für Menschenrechtserziehung der Vereinten Nationen
2000 Aug 29 Die Kraft aller Religionen für die Ziele der Vereinten Nationen bündeln
2000 Sep 08 Der Beitrag der globalen Zivilgesellschaft zur Stärkung der Vereinten Nationen und Reform der Weltgesellschaft
2001 May 28 Korruption überwinden und Integrität in öffentlichen Institutionen schützen - Eine Bahá'í-Perspektive
2001 Nov 23 Der menschliche Geist muss frei sein für die Suche nach Wahrheit
2002 Aug 26 Religion und Entwicklung am Scheideweg - Konvergenz oder Divergenz$%
2005 Oct 01 Freiheit im Glauben
2005 Oct 02 Auf der Suche nach Werten in Zeiten des Übergangs
2006 Jul 02 Über gesetzliche Reformen hinaus - Kultur und Kompetenz in der Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen
2008 Feb 06 Stellungnahme der Internationalen Bahá’í-Gemeinde zum 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
2008 Feb 14 Armutsbekämpfung - einig voran schreiten
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BIC : 2008 Feb 06 Stellungnahme der Internationalen Bahá’í-Gemeinde zum 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Zu Beginn dieses Jubiläumsjahres möchten wir die einmalige und andauernde Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte betonen. Die Annahme dieser Erklärung am 10.Dezember 1948 markiert eine der ersten gemeinsam verfassten Verlautbarungen einer internationalen Staatengemeinschaft. Ohne eine Gegenstimme bestätigten die 56 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aus allen Regionen der Welt die dem menschlichen Wesen eigene Würde und die Herrschaft des Gesetzes über das Recht des Stärkeren. Sie stellten das Wohlergehen des Einzelnen in den Mittelpunkt internationalen Rechts. Das moralische Terrain internationaler Beziehungen wurde neu vermessen. Bis heute hat dieses historische Dokument die Entstehung über 60 weitere Verträge und Konventionen angeregt, die wiederum zunehmende Wirksamkeit erlangt haben durch ihre Umsetzung in nationale Rechtssysteme.

In dem Maß, wie wirtschaftliche Ungleichheit, Gewalt, Vorurteile und der Abbau natürlicher Lebensgrundlagen der Weltbevölkerung verheerende Schäden zufügen, richtet sich die Aufmerksamkeit auf die Verantwortung der Staaten zum Schutz und Förderung der Menschenrechte. Die weltweiten Missstände helfen, ein neues Bewusstsein internationaler Verantwortung zu erzeugen, und dabei das Konzept der Staatensouveränität von einer rein innerstaatlichen Rechtsauffassung zu mehr globaler Verantwortung umzugestalten. Das wachsende Bewusstsein, eine weltweite Staatengemeinschaft zu sein, die Entstehung von Mechanismen zur Umsetzung der Menschenrechte und deren Überwachung sowie das Aufkommen einer lebendigen Zivilgesellschaft, die diese Rechte unterstützt, verspricht eine weltweite Ordnung, die in der Lage ist, die Würde und Größe des Menschen zu sichern.

Als weltweit verbreitete Religionsgemeinschaft, bestehend aus mehr als 2.000 ethnischen Gruppen, die in über 189 Ländern und Territorien leben, vertreten wir unzweideutig die Universalität der Menschenrechte, so wie sie in dieser Erklärung bestimmt sind. Wie die Vereinten Nationen wiederholt darauf gedrängt haben, sind alle Menschenrechte universell, unteilbar, stehen miteinander in Wechselbeziehung und sind von einander abhängig. Staaten haben, unabhängig von ihrem politischen, ökonomischen und kulturellen System, die Pflicht, alle Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten zu fördern und zu schützen.

Unter diesen Rechten sind vor allem die Gewissens- und Religionsfreiheit - in dieser Erklärung ohne Einschränkungen verankert - zur Sicherung der Würde jedes Menschen von grundlegender Natur. Noch immer wird in vielen Teilen der Welt dem Einzelnen das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit kategorisch verweigert. Mensch zu sein, bedeutet aber, nach der Wahrheit zu suchen. Ohne Gewissensfreiheit, ohne die Möglichkeit, seine Religion zu wählen, sie zu wechseln und zu praktizieren, ist es schwierig, wenn nicht gar unmöglich, jegliche anderen Rechte wahrzunehmen. Seit vielen Jahren suchen daher verfolgte Menschen und Gemeinden Zuflucht unter dem Schutz dieses Rechts. Auf Basis seiner eindeutigen Bestimmungen über Gewissens- und Religionsfreiheit haben Bahá’í und andere religiöse Minderheiten seinen Schutz erfahren.

Über Jahrzehnte haben die Bahá’í eine aktive Rolle bei der Bekanntmachung dieses historischen Dokuments und den darin enthaltenen Ideen eingenommen. Tatsächlich geben die einzelnen Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die sozialen und moralischen Prinzipien der Bahá’í-Religion wieder. Im Jahr 1947 leiteten die Bahá’í ihre Vorschläge an die neu gegründete Menschenrechtskommission. Als die Vereinten Nationen völkerrechtliche Konventionen zur verbindlichen Umsetzung der einzelnen Bestimmungen aus der Erklärung verabschiedeten, übersetzten und verbreiteten die Bahá’í-Gemeinden weltweit diese Dokumente, beriefen zu deren Erläuterung öffentliche Veranstaltungen ein und warben für die Ratifizierung der verschiedenen Konventionen. In vielen Fällen nahmen die Bahá’í Kontakt zu den Vereinten Nationen oder zu ihren jeweiligen Regierungen auf, um auf neuen Handlungsbedarf hinzuweisen und konkrete Anregungen für eine verbesserte Anwendung der Staatenpflichten zur Umsetzung der Menschenrechte zu geben. 1997 setzten die Bahá’í eine weltweite Menschenrechtsbildungskampagne in Gang, die die Dekade zur Menschenrechtsbildung der Vereinten Nationen unterstützte. Dies hat über 100 nationale Bahá’í-Gemeinden dazu motiviert, die Menschenrechtbildung in ihren jeweiligen Ländern zu stärken.

Heute bemühen sich die Bahá’í mit erneuter Dringlichkeit und Energie darum, eine solche Weltgemeinschaft ins Leben zu führen, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vorgesehen ist. Die weltweiten Bahá’í-Gemeinden verpflichten sich, mit diesen Bemühungen fortzufahren, sie zu verstärken und sich mit anderen zusammen zu tun, um jede Form von Vorurteilen zu beseitigen, die Extreme von Reichtum und Armut zu verringern, die volle Gleichberechtigung von Mann und Frau zu erreichen, die nachhaltige Entwicklung zu fördern und das Verständnis der Weltreligionen untereinander zu verbessern. Auf diese Weise sind wir bestrebt, folgenden Grundsatz der Bahá‘í aufrecht zu erhalten: Es rühme sich nicht, wer sein Vaterland liebt, sondern wer die ganze Welt liebt."" Das was den Verwundbarsten unter uns aufrichtet, richtet uns alle auf.

2008-02-06 (BIC Document # 08-0206)

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