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Briefe des UHG : 2001 Sept 19, Andachtsversammlungen
Definition und Rahmen von „Andachtsversammlungen"

Ein Memorandum der Forschungsabteilung des Universalen Hauses

Neben Institutskursen und Kinderklassen bilden Andachtsversammlungen eine der drei Kernaktivitäten des Fünfjahresplans. Weltweit und auch in der deutschen Bahá’í-Gemeinde ist eine erfreuliche Zunahme der Andachtsversammlungen festzustellen. Nachfolgend wird die Antwort der Forschungsabteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit auf die Frage eines Gläubigen danach, was genau unter „Andachtsversammlungen " zu verstehen sei, wieder gegeben.

Von der Forschungsabteilung an das Universale Haus der Gerechtigkeit, Haifa, den 19. September 2001

Definition und Rahmen von „Andachtsversammlungen"

Die Forschungsabteilung hat sich eingehend mit den von ... in seiner Email vom 4. Februar 2001 an das Universale Haus der Gerechtigkeit aufgeworfenen Fragen zum Wesen einer Andachtsversammlung beschäftigt. ... erwähnt darin ein vor kurzem vom Geistigen Rat von ... abgehaltenes Treffen, an dem Vertreter verschiedener in ... ansässiger Bahá’í-Institutionen teilnahmen. Er berichtet, dass dabei die Andachtsversammlungen eines der wichtigsten Beratungsthemen waren. In Zusammenhang mit diesem Treffen fragt ... nun nach, ob das Universale Haus der Gerechtigkeit detailliertere Angaben dazu gemacht habe, „wie eine Andachtsversammlung gestaltet sein soll". Er interessiert sich besonders für „Begriffsbestimmung und Rahmenkonzept eines solchen Treffens". Wir legen folgende Antwort vor:

Über Art und Charakter von Andachtsversammlungen, auf die in neuerlichen Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit Bezug genommen wird, gab das Universale Haus als Antwort auf eine ähnliche Frage eines Gläubigen in einem in seinem Auftrag geschriebenen Brief vom 13. März 2001 folgende allgemeine Führung:

Ihre am 14. Februar 2001 im Bahá’íWeltzentrum eingegangene Email betreffend: Fragen zu lokalen Andachtsversammlungen sollten ihrem örtlichen oder Nationalen Geistigen Rat vorgelegt werden.

Obwohl die Forschungsabteilung bislang nicht in der Lage war, eine umfassende Definition des Wesens und des Rahmens von Andachtstreffen ausfindig zu machen, haben wir eine kurze Zusammenstellung mit dem Titel „Ausgewählte Hinweise zu Andachtsversammlungen" zur Information und zum Studium erstellt. Diese Zusammenstellung besteht aus Auszügen aus vom Universalen Haus der Gerechtigkeit oder in seinem Auftrag geschriebenen Briefen. Aus der Lektüre dieser Auszüge ergeben sich einige Themenschwerpunkte, wie z.B.:

* Vorsicht sollte walten, um das Entstehen starrer Formen und Riten zu vermeiden. (Auszüge 1 und 6)

* Die Bahá’í werden ermutigt, die von Bahá’u’lláh, dem Báb und ‘Abdu’l-Bahá offenbarten Gebete zu verwenden. Erlaubt ist, auch Gebete und Zitate aus den Heiligen Schriften anderer Religionen zu lesen. (Auszüge 2 und 7)

* Die Programmgestaltung sollte sich u.a. an Umfeld, Anlass und Zweck der Veranstaltung ausrichten. (Auszüge 6 und 7)

* Das gemeinsame Gebet ist ein wichtiger Bestandteil eines blühenden Gemeindelebens. Es unterstützt und fördert außerdem die geistige Entwicklung des Einzelnen. (Auszüge 3, 4 u. 5 )

Aufgrund seines Interesses am Thema Andachtsversammlungen wird ... vermutlich die allgemeine Textzusammenstellung „Prayer, Meditation, and the Devotional Attidtude`, die vor einiger Zeit von der Forschungsabteilung erstellt und von einigen Bahá’í-Verlagen veröffentlicht wurde, hilfreich finden. Diese Zusammenstellung findet sich auch in „Compilation of Compilations" (Maryborough, Victoria: Bahá’í Publishing Trust Australia, 1991) Band 11.

Ausgewählte Hinweise bezüglich Andachtsversammlungen

Auszüge aus vom Universalen Hauses der Gerechtigkeit oder in seinem Auftrag geschriebenen Briefen (2)

1. Wenn jemand für sich zurückgezogen betet, so mag er dem folgen, was ihm sein Herz in solchen Situationen eingibt. Wenn jedoch Gebete bei Versammlungen gelesen werden, ist darauf zu achten, dass keine starren Formen und Rituale entstehen.

(8. April 1982, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an einen Gläubigen)

2.Bahá’í genießen die Gnade, über von den Manifestationen Gottes, dem Báb und Bahá’u’lláh, sowie von ‘Abdu’l-Bahá offenbarte Gebete zu verfügen, die uns in unseren Andachten leiten. Es ist jedoch nicht verboten, Gebete oder Auszüge aus den Heiligen Schriften anderer Religionen zu lesen. Der Hüter legte allerdings dar: „Es wäre weiser, wenn die Bahá’í die uns von Bahá’u’lláh geschenkten Meditationen verwendeten und nicht irgend einer Meditationspraxis folgten, die von jemand anderem festgelegt wurde."

(14. September 1982, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an einen Gläubigen)

3. ... das Aufblühen der Gemeinde [erfordert] vor allem auf örtlicher Ebene eine entscheidende Verbesserung der Verhaltensweisen: jener Verhaltensweisen, durch die der kollektive Ausdruck der Tugenden der einzelnen Mitglieder und die Funktionsweise der Geistigen Räte sich in der Einheit und Freundschaft innerhalb der Gemeinde und in der Dynamik ihrer Aktivitäten und ihres Wachstums zeigen. Das erfordert die Integration der sie bildenden Elemente - Erwachsene, Jugendliche, Kinder- in geistige, soziale, erzieherische und administrative Aktivitäten und ihre Beteiligung an örtlichen Lehr- und Entwicklungsplänen. Dazu gehören ein kollektiver Wille und die Ausrichtung auf das Ziel, den Geistigen Rat durch jährliche Wahlen fortbestehen zu lassen. Es schließt die Ausübung gemeinsamer Andachten ein. Daher ist es für das geistige Leben der Gemeinde wesentlich, dass die Freunde regelmäßige Andachtsversammlungen abhalten, in örtlichen Bahá’í-Zentren - dort, wo sie zur Verfügung stehen - oder anderswo, die Wohnungen der Freunde inbegriffen. (Ridván 1996, das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Bahá’í der Welt)3

4. Das durch individuelle Andacht erzeugte geistige Wachstum wird verstärkt durch das liebevolle Zusammensein der Freunde an jedem Ort, durch Andachten in der Gemeinde und durch Dienst am Glauben und für unsere Mitmenschen. Diese gemeinschaftlichen Aspekte des gottgefälligen Lebens beziehen sich auf das Gesetz des Mashriqu'1-Adhkar, das sich im Kitáb-i-Agdas findet. Obgleich die Zeit für den Bau von örtlichen Mashriqu'l-Adhkar noch nicht gekommen ist, sind das Abhalten von regelmäßigen, allen offen stehenden Andachtsversammlungen und die Beteiligung der Bahá’í-Gemeinden an Projekten humanitären Dienstes Ausdruck dieses Teils des Bahá’í-Lebens und ein weiterer Schritt in der Erfüllung des Gesetzes Gottes.

(28. Dezember 1999, das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Bahá’í der Welt)4

5. Durch die gesteigerte Befähigung der Einzelnen, den Glauben zu lehren, was sich in dem neuen Schwung individueller Initiative zeigt; durch die verbesserte Fähigkeit der Geistigen Räte, Regionaler Räte und Ausschüsse, die Bemühungen der Freunde zu leiten; durch die Einführung neuer Denk- und Handlungsmuster, die das gemeinschaftliche Verhalten der örtlichen Gemeinden beeinflusste - in all diesen Beziehungen bewies das System der Bahá’í-Institute seine Unverzichtbarkeit als ein Motor im Prozess des Beitritts in Scharen. ... Gleichzeitig zu derartigen Entwicklungen richteten die Mitglieder unserer weltweiten Gemeinschaft mehr Aufmerksamkeit darauf, auf die Macht des Gebets zu vertrauen, über das heilige Wort Gottes zu meditieren und die geistigen Wohltaten aus der Teilnahme an Andachten zu beziehen. Durch das Zusammenwirken dieser Elemente einer intensivierten Transformation des Einzelnen und der Gemeinschaft wächst tatsächlich die Größe der Gemeinde. Obgleich die Zuwachsrate neuer Gläubiger bis jetzt nur geringfügig die der vergangenen Jahre übertraf, ist es doch ungemein erfreulich zu sehen, dass diese Zunahme geographisch weit gestreut ist, immer größere Teile der Gemeinde einbezieht und erfolgreich Neuerklärte in das Leben der Sache Gottes integriert. (Ridván 2000, das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Bahá’í der Welt) 5

6. Das Haus der Gerechtigkeit hat keine festen Formen, sei es für Gebet, Meditation oder das Lesen Heiliger Schriften, in einem Heiligen Schrein vorgeschrieben, solange die ausgeübten Praktiken die Andacht anderer im Schrein weilender Personen nicht beeinträchtigen. Es befürwortet nicht das Vortragen von gesungenen Gebeten mit instrumentaler Begleitung in der unmittelbaren Nähe der Schreine. Sicher verstehen Sie gut, dass ein solcher Gesang jene stören könnte, die im Schrein in ihre Gebete vertieft sind. Es gibt natürlich im Bahá’í-Weltzentrum besondere Gelegenheiten wie die Gedenkveranstaltungen zu Heiligen Tagen, bei denen Gebete und Andachtstexte bei einer Versammlung, die in der Nähe des Schreins abgehalten wird, gelesen werden und das Tablet der Begegnung gesungen wird. Ein Andachtsprogramm mit Solisten und orchestraler Begleitung ist außerdem für Mai 2001 am Eingang zu den an den Schrein des Báb angrenzenden Terrassen geplant.

(6. November 2000, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an einen örtlichen Geistigen Rat)

7. Sie haben gefragt, ob es den Freunden erlaubt sei, Gebete zu rezitieren, die nicht von den Zentralgestalten unseres Glaubens offenbart wurden. Dabei stellen Sie Ihrer Anfrage eine Begebenheit voran, bei der in einer öffentlichen Bahá’í-Veranstaltung ein Gebet aus einer anderen Quelle gesungen wurde. In den Bahá’í-Schriften hat sich kein Verbot gefunden, bei öffentlichen Zusammenkünften andere Gebete als die aus den Bahá’í-Schriften zu lesen. Zweifellos wissen Sie, dass in den Bahá’í-Häusern der Andacht auch Schriften anderer Offenbarungsreligionen Teil von Andachtsprogrammen sein können und dass auch Gebete darunter sein können. Sie haben nicht genauer ausgeführt, ob Ihre Bedenken sich auf Gebete aus anderen heiligen Schriften oder auf von Einzelpersonen verfasste, freie Gebete beziehen. Die Bahá’í werden grundsätzlich dazu ermutigt, das Schöpferische Wort zu verwenden, also jene Gebete und Tablets, die von Bahá’u’lláh, dem Báb und ‘Abdu’l-Bahá offenbart wurden und als authentisch bestätigt und in unserer Bahá’íLiteratur veröffentlicht worden sind. Ein im Auftrag Shoghi Effendis am B. August 1942 an einen Nationalen Geistigen Rat geschriebener Brief weist darauf hin, dass, während spontane Gebete erlaubt sind, die offenbarten Verse vorgezogen werden, weil „das offenbarte Wort mit einer besonderen Kraft versehen ist". Deshalb müssen die Freunde es für ihr eigenes demütiges Flehen mit strahlender Freude verwenden. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie nicht zusätzlich zu diesen Gebeten im Privaten ihre eigenen Worte sprechen können, wann immer sie den Drang dazu verspüren. (27. Juni 2001, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an einen Gläubigen)

1 Deutsch: Über die Macht des Gebets, Bahá’í-Verlag 1981

2 Sämtliche Zitate sind vorläufige Übersetzungen.
3 Vgl. Bahá’í-Nachrichten, Juni 1996, S. 8
4 Vgl. Bahá’í-Nachrichten, Februar 2000, S. 5
5 Vgl. Bahá’í-Nachrichten, Mai 2000, S. 3
Bahá’í-Nachrichten Juni 2003

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