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2000 Feb 02, EXPO 2000
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AN DEUTSCHLAND : 1991 Sep 17, Antwort mangelnder Dienst
Das Universale Haus der Gerechtigkeit
Bahá'í Weltzentrum
Sekretariatsabteilung
An den
Nationalen Geistigen Rat
der Bahá'í von Deutschland
17. September 1991
Liebe Bahá'í Freunde!

Das Universale Haus der Gerechtigkeit hat Ihren Brief vom 5. September 1991 erhalten und uns angewiesen, Ihnen folgende Antwort zu senden.

Es hat das Haus der Gerechtigkeit interessiert, die Diagnose Ihres Rates über den mangelnden Geist des Dienstes unter den Gläubigen in Deutschland zu lesen, der sich etwa in der geringen Zahl der freiwilligen Helfer bei Bahá'í-Schulen zeigt. Es ist selbst mit ernster Sorge die Zahl der Bahá'í in Deutschland bemerkt, die Ernennung in Ausschüsse ablehnten. Daher begrüßt es Ihren Wunsch "Dienst für Bahá'u'lláh" als zentrales internes Thema für die deutsche Bahá'í-Gemeinde im Heiligen Jahr zu nutzen.

In diesem Zusammenhang meint das Universale Haus der Gerechtigkeit, daß es vorteilhaft wäre, wenn Sie die Gläubigen zu dem Verständnis erziehen, daß im Bahá'í-Glauben jeder Lebensbereich als ein Element des Gottesdienstes angesehen werden sollte: seinen Lebensunterhalt verdienen, sich in seinem Beruf auszeichnen, seine Kinder erziehen, den Nachbarn Fürsorge und Freundlichkeit erweisen. Es ist wichtig, daß die Freunde diese Dinge als Dienst betrachten und nicht meinen, sie stünden dazu in Konkurrenz. Dann gibt es Dinge, die in direktem Bezug zum Glauben und zur Bahá'í-Gemeinde stehen: das Studium der heiligen Schriften, das Verrichten der Pflichtgebete, das Entrichten des Huqúqu'lláh, Beiträge zu den Fonds des Glaubens, persönliches Lehren, Dienst in den administrativen Institutionen des Glaubens.

In bezug auf den administrativen Dienst könnte Ihr Rat sehr wohl aus den Schriften des Hüters zitieren, in denen er es bedauert, wenn der Dienst in der Verwaltungsordnung aus anderen als wirklich ernsthaften Gründen abgelehnt wird. In diesem Sinne ist der Dienst in einem Geistigen Rat eine geistige Verpflichtung; ein gewählter Gläubiger sollte die Entscheidung der Wählerschaft respektieren und sein bestes tun, als Mitglied des Rates zu dienen, es sei denn, wirklich ernste Gründe stehen dem entgegen. Der Dienst in einem Ausschuß ist ähnlicher, wenn auch geringerer Verantwortung. Hier hat der Gläubige die Möglichkeit, die Bitte zur Mitarbeit abzulehnen, aber er sollte das nach gewissenhafter Abwägung nur tun, wenn ein solcher Dienst ihn in ernste Schwierigkeiten bringen würde.

Wie Sie schon richtig feststellen, gibt es darüber hinaus viele Tätigkeitsbereiche, bei denen es auf die freiwillige und spontane Bereitschaft der Freunde ankommt, einen Dienst zu leisten. Der allerwichtigste hierbei ist das persönliche Lehren des Glaubens. Alle Gläubigen sollten so von der Liebe zu Bahá'u'lláh entflammt sein, daß sie sich danach sehnen, Seine Botschaft ihren Mitmenschen zu vermitteln, die ihrer so dringend bedürfen, und sie sollten ständig über Wege und Möglichkeiten nachdenken, wie sie die Herzen und Gemüter jener erleuchten könnten, denen sie begegnen.

Das Universale Haus der Gerechtigkeit versichert Sie Seiner Gebete an den Heiligen Schreinen für den Erfolg Ihrer Bemühungen

Mit liebevollen Bahá'í-Grüßen
Die Sekretariatsabteilung
cc: Internationales Lehrzentrum
Kontinentales Berateramt für Europa

Berater Foad Kazemzadeh (Übersetzung Günter Maltz)

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